Die Deutsche Rentenversicherung erstattet die Kosten in Höhe des Bahntarifs der 2. Klasse.
Ein Ihnen von der Rehabilitationsklinik übersandter Reisekostengutschein ist dabei zu benutzen.
Ist kein Reisekostengutschein vorhanden oder ist eine Zusendung der Fahrkarte nicht mehr rechtzeitig vor Anreise möglich, haben Sie selbst eine Fahrkarte zu kaufen. Grundsätzlich sollten dabei sämtliche Fahrpreisvergünstigungen (auch Sparpreise) ausgenutzt werden.
Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
Es erfolgt auch durch die Rehabilitationsklinik keine Prüfung, ob es ein günstigeres Ticket gegeben hätte.