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Experten-Antwort

Reisekostenübernahme bei Reha

von Gast22.08.2018 | 13:37
2366 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage zur Übernahme der Reisekosten bei einer medizinischen Reha-Maßnahme: Darf ich bei der DB auch ein Flexticket buchen oder muss es der günstigste Tarif, also der mit Zugbindung sein? Da ich sehr weit fahre und mehrmals umsteigen muss, wäre mir eine Ticket ohne Zugbindung natürlich wesentlich lieber. Außerdem gibt es zur Rückfahrt bereits den Hinweis der Deutschen Bahn, dass es in diesem Zeitraum auf der entsprechenden Strecke zu Ausfüllen aufgrund von Baumaßnahmen kommen wird und die Zugverbindung kurz vorher nochmal geprüft werden soll... Ich möchte natürlich vermeiden, dass mir dann vor Ort nicht die gesamten Kosten erstattet werden. In diesem konkreten Fall kosten die Tickets mit Zugbindung rund 50 € (wg. Sparpreis) und das Flexticket rund 140 €. Vielen Dank im Voraus. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung erstattet die Kosten in Höhe des Bahntarifs der 2. Klasse.

Ein Ihnen von der Rehabilitationsklinik übersandter Reisekostengutschein ist dabei zu benutzen.

Ist kein Reisekostengutschein vorhanden oder ist eine Zusendung der Fahrkarte nicht mehr rechtzeitig vor Anreise möglich, haben Sie selbst eine Fahrkarte zu kaufen. Grundsätzlich sollten dabei sämtliche Fahrpreisvergünstigungen (auch Sparpreise) ausgenutzt werden.

Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

Es erfolgt auch durch die Rehabilitationsklinik keine Prüfung, ob es ein günstigeres Ticket gegeben hätte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Grokoam 22.08.2018 | 14:19
Nö.
Deutsche Rentenversicherung
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