Hallo HGF,
da nicht alle Rentenversicherungsträger das Verfahren zur Fahrkostenerstattung mit Reisekostengutscheine über DB Dialog nutzen und jeder Kostenträger hierzu abweichende Regelungen treffen kann, bitten wir um Kontaktaufnahme zu Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung