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Rendite GRV

von Peter Podschuß28.03.2008 | 11:50
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Lese gerade in Ihrem Magazin "zukunft jetzt" 1.2008 im Beitrag "Mein Chef bin ich", die Rendite der Beiträge für die Altersrente liegt für Neurentner derzeit bei etwa 3,5 Prozent für Männer und 4,1 Prozent für Frauen. Gilt das auch für Selbstständige, die mit diesem Artikel besonders angesprochen werden sollen? Selbstständige zahlen doch doppelt so hohe Beiträge für die Rente wie Arbeitnehmer (bis auf Künstler und Publizisten, die in die KSK einzahlen), weil sie keinen Arbeitgeber haben, der den Arbeitgeberanteil übernimmt.

7 Antworten

Wolfgangam 28.03.2008 | 12:21
Bitte noch mal genau nachlesen... Die DRV berücksichtigt bei der Renditeberechnung auch bei 'Arbeitern/Angestellten' BEIDE Beitragsteile zusammen (obwohl sie nur den halben Beitrag zahlen) = identisch mit dem Gesamtbeitrag von Selbständigen. Die sich aus dem tatsächlichen/halben Beitrag abhängig Beschäftigter ergebende Rendite wäre deutlich höher, als die vorgestellten Zahlen (so die Info). Gruß w.
Wolfgangam 28.03.2008 | 12:09
Hallo Peter, Auszug: "In ihren Renditeberechnungen stellt die Rentenversicherung die Summe des gesamten, für die Altersrente verwendeten Rentenversicherungsbeitrags - also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil - den im Durchschnitt daraus zu erwartenden Rentenzahlungen gegenüber. Würde man bei den Berechnungen allein auf den Arbeitnehmeranteil der eingezahlten Beiträge abstellen, ergäbe sich eine weitaus höhere Rendite." aus: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/DRVB/de/I… Die Daten sind übrigens nicht neu, der Flyer dazu schon aus 2006. Gru w.
Peter Podschußam 28.03.2008 | 12:18
Der kleine Unterschied liegt im Eigenbeitrag des Angestellten bzw. Selbstständigen. Der Selbstständige zahlt doch das Doppelte wie der Angestellte. Wie hoch ist seine Rendite?
Peter Podschußam 28.03.2008 | 12:29
Danke für die Belehrung. Ich habe schon beim ersten Mal genau gelesen. Meine Frage lautet jetzt umgekehrt formuliert: Stimmt es, dass die Rendite der Rentenbeiträge für Selbstständige nur halb so hoch ist wie für Angestellte und zwar bezogen auf die von ihnen selbst eingezahlten Beiträge.
Knut Rassmussenam 28.03.2008 | 13:02
Nein, die Rendite ist bei der angestellten Betarchtungsweise gleich hoch, da keine unterschiedliche Gewichtung der Beitragstragung vorgenommen wird. Die Rendite hat aber an dieser Stelle eben auch keinen sinnvollen Aussagewert.
Wolfgang Amadeusam 28.03.2008 | 15:18
Bei der Berechnung der Rentenversicherung werden gegenübergestellt als Aufwand die Arbeitnehmerbeiträge, als Ertrag die Rente. Da bei einem Selbständigen der Aufwand doppelt so hoch ist (weil er auch den Arbeitgeberanteil übernehmen muss), der Ertrag aber nicht höher, ist bei diesem die Rendite wesentlich niedriger. Zu beachten ist auch, dass die Berechnung für aktuelle Neurentner gilt. Für künftige Neurentner sind wegen der gesetzlichen Dämpfungsmaßnahmen bezüglich künftiger Rentenanpassungen sowie wegen der Anhebung der Altersgrenzen deutlich niedrigere Renditen zu erwarten. Für Selbständige, soweit sie nicht versicherungspflichtig sind, empfiehlt sich somit hinsichtlich der Rendite auf den ersten Blick eher die private Altersvorsorge. Allerdings sind dort trotz gegenteiliger Werbebekundungen die Zukunftsaussichten auch nicht so rosig. Die Renditen bei diesen befinden sich im Vergleich zu den früheren Jahren eher im Sinkflug. Die private Rentenversicherung operiert überwiegend mit gigantischen Lebenserwartungen, was die später ausgezahlte monatliche Rente stark mindert (was nützt mir eine Rendite von 5 %, wenn bei Umrechung des Kapitals in einer Rente von einer mittleren Lebenserwartungen von 85 bis 90 ausgegangen wird), außerdem besteht das Risiko einer Inflation bzw. von Zahlungsunfähigkeit der privaten Rentenversicherung (bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Risiko einer Inflation durch das Umlageverfahren umgangen), schließlich sind bei der privaten Rentenversicherung außer bei Riester oder Rürup die Einzahlungen nicht gegen Pfändung oder gegen Anrechnung bei Hartz IV geschützt.
Wolfgangam 28.03.2008 | 22:07
Peter ... so gesehen dürftest Du Recht haben. Oder andersherum, ist die Rendite für nur 'Halbbeitragszahler' ja eigentlich unverschämt hoch :-) Gruß w. ...wenn die Berechnungen denn wirklich so eintreten im Zuge der unendlichen Reform(verminderungs)gesetze
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