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Experten-Antwort

Rennte für Frauen die in ihre heimat zurückgekehrt sind

von Ali 08.02.2018 | 11:19
838 Ansichten
7 Antworten
Ich habe neulich gelesen dass in Deutschland in 2014 ein gesetz herausgestellt wurde, mit diesem gesetz haben die frauen die in Deutschland gelebt und gearbeitet haben und kinder geboren haben ein Recht für renntenszahlung. Ich brauche genaue information über dieses thema. Wo und wie kann man sich anwenden

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2018 | 14:25

Hallo Ali,

ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Gesetz aus dem Jahr 2014 das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung meinen, in dem u. a. auch die so genannte "Mütterrente" neu geregelt wurde.

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen.

Unter Umständen kann sich aufgrund der "Mütterrente" aber auch ein (vor der Neuregelung aufgrund fehlender Wartezeiterfüllung nicht bestehender) neuer Rentenanspruch ergeben. Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden ab 1. Juli 2014 bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben.

Weitere Informationen zu den Themen Mütterrente und Kindereziehungszeiten finden Sie zum Beispiel hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Hessen/de/Inhalt/4_Presse/FAQ_RV-Leitstungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=23

Soweit Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen möchten, finden Sie hier die notwendigen Kontaktdaten:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/Traegerauswahl/Traegerauswahl_node.html

6 Antworten

Alli dein Bruderam 08.02.2018 | 12:45
Hey Ali, ich habbe dir gesagt, du sollen finger davon lassen. Wat heisse Neulich? Gestern? Odder 2014? Dein Bruder Alli
Fastrentneram 08.02.2018 | 13:15
Hallo Ali, hier finden Sie genauere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Fastrentneram 08.02.2018 | 18:40
Es sei ergänzt, dass Frauen mit nichtdeutscher Nationalität erst ab dem Zeitpunkt Kindererziehungszeiten für in Deutschland geborene Kinder erhalten, ab dem Sie einen zukunftsoffenen Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis) hatten.
W*lfgangam 08.02.2018 | 21:06
Fastrentner schrieb

Es sei ergänzt, dass Frauen mit nichtdeutscher Nationalität erst ab dem Zeitpunkt Kindererziehungszeiten für in Deutschland geborene Kinder erhalten, ab dem Sie einen zukunftsoffenen Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis) hatten.

Hallo fastrentner, dafür erhalten Sie einen 'Extrapunkt'...das war jetzt kein Flax! Im Hinblick auf die 'Gastarbeiter'/70er-Jahre-ff., den Zuzug der Ehegattinnen/Mütter, und das 'Erben' des bereits hier tätigen Gastarbeiter-Aufenthaltstitels - damit zugunsten der KEZ/BÜZ wirkend - muss man (sach)gedanklich schon eine historisch weite Biege machen, um die KEZ/BÜZ da ins Rentenkonto zutreffend reinzuschleusen. Die neuzeitlichen (Flüchtlings)Fälle sind da nicht ganz so gut aufgestellt, da die ersten Jahre einer KEZ/BÜZ in D nicht im Rentenkonto landen können - wie von Ihnen erwähnt, es fehlt an der AE. Da hilft auch - wie immer wieder nachgefragt - keine spätere dtsch. StA im Rahmen der Einbürgerung ...die stellt die fehlende EA in der Vergangenheit nicht her. Gruß w.
Umme Eckeam 09.02.2018 | 16:32
Gab es nicht eine Sonderregelung, nach dem Motto "Altersrente für Frauen wegen Verschollenheit"?
W*lfgangam 09.02.2018 | 16:42
Umme Ecke schrieb

Gab es nicht eine Sonderregelung, nach dem Motto "Altersrente für Frauen wegen Verschollenheit"?

...für verschollene Frauen/die in die Wüste geschickt worden sind? Bringen Sie die Mitleser nicht auf Ideen ;-) Richtig ist, dass es nach wie vor eine Hinterbliebenenrente wegen Verschollenheit geben kann, gilt aber auch für herumirrende Männers in der Wüste. Gruß w.
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