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Experten-Antwort

Renta

von Wasser05.11.2024 | 08:35
201 Ansichten
2 Antworten

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Meine Frage ich habe schon einen Antrag auf EU Rente gestellt das Verfahren läuft noch. Kann ich zusätzlich noch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen oder muss ich warten bis der Renten Antrag genehmigt ist oder abgelehnt wurde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wasser,

grundsätzlich steht es Ihnen frei, auch im laufenden Rentenverfahren einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wird auch bereits während des Rentenverfahrens geprüft, ob vorrangig zunächst die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Betracht kommt. Sollte im Rentenverfahren festgestellt werden, dass vor Entscheidung über den Rentenantrag zunächst eine Leistung zur Teilhabe durchzuführen ist, so wird diese vorrangig geleistet und im Anschluss über den Rentenantrag entschieden. 

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen um mögliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu besprechen.

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1 Antworten

Rentenschmiedam 05.11.2024 | 09:07
Im Rahmen des Rentenverfahrens wird sowieso geprüft ob eine Rehamaßnahme notwendig oder erfolgversprechend ist ("Reha vor Rente"). Desweiteren wird ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben von der Sachbearbeitung gar nicht bearbeitet solange der EM-Rentenantrag im Raum steht. Sie haben mit diesem Antrag ja eben angegeben zumindest teilweise nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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