Hallo Helga 65,
für die Wartezeit von 45 Jahren werden alle Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung berücksichtigt, und zwar auch dann, wenn sie während eines Rentenbezuges zurückgelegt wurden.
Bei einem Minijob kommt es darauf an, ob der Minijob rentenversicherungspflichtig war/ist, oder ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen (siehe auch Beitrag von "Schade").
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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