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Experten-Antwort

Rente

von Peter07.01.2023 | 12:30
47 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin seit dem 01.10.2022 arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Ich habe 45 Jahre gearbeitet und könnte am 01.07.2023 in die Rente für besonders langjährig versicherte gehen (45 Berufsjahre voll gehabt im September 2022 und Jahrgang 59). Theoretisch könnte ich aber auch noch bis zum 01.10.2024 Arbeitslosengeld beziehen. Wäre das günstiger?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2023 | 09:49

Hallo Peter,

um nochmal alle Zahlen und Fakten richtig zu sortieren, empfiehlt sich ein Beratungstermin bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Verlinkung dorthin finden Sie rechts neben dem Forum.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 07.01.2023 | 12:55
das hängt doch letztlich von den Zahlbeträgen ab. Liegt Ihre Rente bei 2000€ und das ALG bei 1000€, werden Sie so früh wie möglich in Rente gehen. Wären die Zahlen umgekehrt, werden Sie wahrscheinlich so lange wie möglich ALG beziehen und haben noch den Nebeneffekt, dass die weiteren Beiträge aus dem ALG die Rente steigern. Was Sie an ALG erhalten wissen Sie über die zu erwartende Rentenhöhe haben Sie sich in Ihrem Alter hoffentlich auch schon schlau gemacht. Schönes Wochenende
Rentenfanam 07.01.2023 | 15:24
Da kommt noch etwas mehr dazu: Krankenkasse und Pflegeversicherung übernimmt die Arbeitslosenversicherung voll, bei der Steuer gilt der Progressionsvorbehalt. Bei der Rente müssen auch Krankenkasse und Pflege bezahlt werden, die Rentenvers. zahlt 50% Zuschuss zur KV, bei PV nicht. Auch die Steuer interessiert sich für die Rente, aber das ist ja ein Thema für die steuerberatenden Berufe :-) Fazit: Bei gleicher "Brutto" Höhe sollte das Arbeitslosengeld weiterlaufen, aber das müsste genau berechnet werden. Und nicht vergessen beim Arbeitslosengeld müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Peteram 07.01.2023 | 18:35
Wenn ich bis zum 1.10.2024 weiterhin Arbeitslosengeld beziehe. Was für eine Rente bekomme ich dann. Die Regelaltersrente mit Abzügen oder weiterhin die Rente für besonders langjährig versicherte.
rentenfanam 07.01.2023 | 19:36
Ohne genaues Geburtsdatum nur Vermutung 1.7.23 Heisst 64 J + 2 Monate ? d.h. Geb. 2.4.59-1.5.59 richtig ? ab 1.10.22 ALG1, d.h. die 45 Jahre sind voll, weil 2 Jahre vor Rentenbeginn zählt ALG1 Bezug nicht als Wartezeit für diese Rente. Dann passt es !
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