Hallo Thorsten,
der Antwort von zelda ist wenig hinzuzufügen.
Hochrechnung:
- Vorteil
==> frühzeitige, pünktliche Bescheiderteilung zum angestrebten Rentenbeginn
==> Risiko: abweichende Verdienste zu Ihrem Lasten (geringer als auf dem Lohnzettel) fließen in die Rentenberechnung ein und werden nicht berichtigt (kann ggf. aber auch eine Abweichung zu Ihrem Gunsten sein, auch dann wird der Rentenbescheid nicht korrigiert)
keine Hochrechnung:
- Vorteil
==> jeder Cent der Lohnabrechnung fließ in die Rentenberechnung ein
- Nachteil
==> Bescheiderteilung frühestens möglich wenn der Arbeitgeber den letzten Lohn abgerechnet hat.
Wirklich bedeutsam ist die Frage immer dann, wenn im sog Hochrechnungszeitraum erhebliche Einmal-/Sonderzahlungen zu erwarten sind (zB Weihnachtsgeld, Prämien, Gewinnausschüttung o.ä.). Dann sollte ggf. besser auf eine Hochrechnung verzichtet werden.
Die Berechnung von zelda (1000 Euro Bruttoverdienstabweichung machen bei der Rente etwas über 80 Cent) ist eine gute Orientierung