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Experten-Antwort

rente

von Thorsten26.02.2017 | 17:23
1337 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, gehe 09.17 in Altersrente möchte 05.17 den Rentenantrag stellen. Soll man sich die letzten 3 Mon. das Gehalt hochrechnen lassen oder bis 08.17 genau nach Verdienstbescheinigung abrechnen lassen? Was ist wenn man sich hochrechnen lässt und durch Zulagen die letzten 3 Mon ca. 200-300 € mehr verdient? Wie wirkt sich das auf die Rente aus? MfG Thorsten

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten,

der Antwort von zelda ist wenig hinzuzufügen.

Hochrechnung:

- Vorteil

==> frühzeitige, pünktliche Bescheiderteilung zum angestrebten Rentenbeginn

==> Risiko: abweichende Verdienste zu Ihrem Lasten (geringer als auf dem Lohnzettel) fließen in die Rentenberechnung ein und werden nicht berichtigt (kann ggf. aber auch eine Abweichung zu Ihrem Gunsten sein, auch dann wird der Rentenbescheid nicht korrigiert)

keine Hochrechnung:

- Vorteil

==> jeder Cent der Lohnabrechnung fließ in die Rentenberechnung ein

- Nachteil

==> Bescheiderteilung frühestens möglich wenn der Arbeitgeber den letzten Lohn abgerechnet hat.

Wirklich bedeutsam ist die Frage immer dann, wenn im sog Hochrechnungszeitraum erhebliche Einmal-/Sonderzahlungen zu erwarten sind (zB Weihnachtsgeld, Prämien, Gewinnausschüttung o.ä.). Dann sollte ggf. besser auf eine Hochrechnung verzichtet werden.

Die Berechnung von zelda (1000 Euro Bruttoverdienstabweichung machen bei der Rente etwas über 80 Cent) ist eine gute Orientierung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Laufende Rentenzahlung beginnt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt, Nachzahlung wird -je nach Konstellation- sofort mit Rentenbewilligung ausgezahlt oder vorläufig einbehalten wenn mögliche erstattungsberechtigte Dritte Stellen involviert sind.

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3 Antworten

zeldaam 26.02.2017 | 18:07
Hallo Thorsten, zur Größenordnung: 1000 Euro Mehrverdienst in 2017 / 37.103 Euro Durchschnittsverdienst X 30,45 Euro/EP = 0,82 Euro mehr Rente. Sofern Sie Ihren Rentenbescheid pünktlich vor dem 01.09.2017 benötigen (z.B. zur Vorlage bei einer betrieblichen Zusatzrente wie die VBL o.ä.), sollten Sie der Hochrechnung zustimmen. Ansonsten kann die DRV Ihren Rentenbescheid erst erstellen, wenn die Meldung Ihres Arbeitgebers bis zum 31.08.2017 eingegangen ist. Dies kann je nachdem wann die Lohnabrechnung erfolgt, ggf. auch erst Mitte September erfolgen. Sollten Sie der Hochrechnung nicht zustimmen, so reichen Sie bitte die Lohnabrechnung 08/2017 (mit den Jahreswerten 2017) bei der DRV sofort nach Erhalt nach, dass könnte die Bescheiderstellung ggf. beschleunigen. Bitte beachten Sie, dass sich die Hochrechnung sich auch positiv für Sie auswirken könnte, wenn Sie vom Juni 2017 bis August 2017 - weniger- verdienen, als in den letzten 12 KM zuvor (Juni 2016 bis Mai 2017). MfG zelda
Thorstenam 27.02.2017 | 12:45
Hallo , ab wann wird die Rente dann gezahlt ,wenn man den Rentenantrag erst mitte September erhält ?
=//=am 27.02.2017 | 13:08
Laufend vermutlich Ende Oktober, Einmalzahlung für September (gleich mit Bescheid!) ODER VIELLEICHT auch laufend ab Ende September.
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