Hallo Johanna,
sofern Sie der Hochrechnung zugestimmt haben und Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger sämtliche Daten vorliegen (vollständiger Versicherungsverlauf, Meldung des Arbeitgebers bis zum vierten Monat vor Rentenbeginn, Meldung der Krankenkasse etc.), kann der Bescheid auch schon vor dem Datum des Rentenbeginns erteilt werden.