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Experten-Antwort

Rente

von Johanna23.04.2021 | 13:54
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Ich bin beschäftigt und habe am 31.07.2021 die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt (Lebensalter, 45 Jahre).Ich habe Rente beantragt, aber die 45 Jahre sind erst am 31.07.2021 erfüllt! Ist eine Hochrechnung der letzten 3 Monate und eine Bescheiderteilung vor dem 01.08 möglich oder wird der 31.07 abgewartet! Ich brauche den Rentenbescheid damit ich Betriebsrente beantragen kann.Vielleicht Rente unter Vorbehalt????

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johanna,

sofern Sie der Hochrechnung zugestimmt haben und Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger sämtliche Daten vorliegen (vollständiger Versicherungsverlauf, Meldung des Arbeitgebers bis zum vierten Monat vor Rentenbeginn, Meldung der Krankenkasse etc.), kann der Bescheid auch schon vor dem Datum des Rentenbeginns erteilt werden.

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6 Antworten

DRVam 23.04.2021 | 16:07
Rente unter Vorbehalt? Damit sollten Sie besser nicht rechnen. Ihre Rente kann 3 Monate vor dem Rentenbeginn mit einer Hochrechnung berechnet werden. Ihren Rentenbescheid werden Sie daher voraussichtlich nicht vor Ende Juni erhalten und selbst wenn es später werden sollte, können Sie dann immer noch die Betriebsrente beantragen. Diese wird Ihnen dann eben nachgezahlt. Verluste haben Sie keinen. Ein Prozedere was viele Versicherte vor Ihnen und auch nach Ihnen akzeptieren müssen.
KSCam 23.04.2021 | 18:21
Aus DRV Sicht dauert es noch 4 Monate bis Ihre Augustrente am 31.08. fällig wird - da ist noch ewig viel Zeit. Die Hochrechnung für die letzten 3 Monate (Mai - Juli)kann irgendwann jetzt beim AG angefordert werden, da dieser Tage die Aprilabrechnung wohl läuft. Das gilt natürlich nur dann wenn Sie im Antrag nicht "so clever waren" die Hochrechnung auszuschließen. Ist zudem Ihr Rentenkonto geklärt sollte der Rentenbescheid doch spätestens bis Mitte Juni da sein und dann hat die Zusatzkasse immer noch massig Zeit die Rente anzuweisen und pünktlich im August zu zahlen. Da besteht heute noch keinerlei Grund nervös zu werden. PS: müssten Sie wirklich verhungern oder zum Sozialamt rennen falls die Betriebsrente eventuell erst im September für den August nachgezahlt würde? Oder machen Sie sich gerade mal Sorgen auf ganz hohem Niveau? Schönes WE
W°lfgangam 23.04.2021 | 17:48
Hallo Johanna, genau das wird doch bereits bei Rentenantragsaufnahme in epischer Breite erklärt, was Hoch-/Nichthochrechnung für die Rente/den zeitlich folgenden Ablauf, dann bedeutet ...es sei denn, Sie haben den Rentenantrag selbst gestellt und die Erläuterungen dafür nicht gelesen ;-) Gruß w.
Johannaam 24.04.2021 | 07:00
Ich erfülle dich erst am 31.07.2021 die 45 Jahre! Kann trotzdem der Rentenbescheid bereits vorher, z.B. im Juni 2021, erteilt werden? Oder muss der Juli abgewartet werden?
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