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Experten-Antwort

Rente

von Sybille Schaal05.07.2011 | 09:12
1919 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten Morgen ich bin teilberentet (befristet) , Jahrgang 02/1963 und zu 100 % unbefristet schwerbehindert. Ab wann kann ich in Rente gehen, ohne Abzüge? Danke . MfG S. Schaal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schaal,

hier empfehle ich den Rentenbeginnrechner oder ein pers. Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (siehe nebenstehende Suche).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Haseam 05.07.2011 | 09:36
Sie sollten noch mitteilen, seit wann Schwerbehinderung vorliegt. Gut für die Einschätzung, ob noch Vertrauensschutz besteht.
Bernd Klaasam 05.07.2011 | 09:59
das ist aber noch seeehr lange, bevor Sie in Rente gehen können. Mit dem jungen Jahrgang '63 sollten Sie sich heute nicht Gedaken um den Eintritt in ihre Rente machen, sondern lieber um ihre weiteres Berufsleben für die nächsten ca. 17 Jahre.... 01/2028 können Sie nämlich erst abschlagsfrei in Rente gehen und mit Abschlägen 01/2025, also " schon " 3 Jahre früher. http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de/SharedDocs/d… http://www.theonussbaum.de/seiten/vertrauen/vertrauensschutz_alt…
Sybille Schaalam 05.07.2011 | 10:00
Hallo bin seit 2002 schwerbehindert eingestuft (80 %) Seit 2006 - 100 % unbefristet. Was ist Vertrauensschutz? Danke MfG
Sybille Schaalam 05.07.2011 | 10:03
Hallo Bernd Klaas Danke für die Infos. MfG S. Schaal
Sybille Schaalam 05.07.2011 | 10:07
Hallo noch eine Frage: Was ist, wenn ich mit 60 Jahren in Rente will. Wieviel Abschläge muss ich hinnehmen? Danke
Sybille Schaalam 05.07.2011 | 10:49
Danke : - )
Bernd Klaasam 05.07.2011 | 11:42
mit 60 können Sie und ihr Jahrgang 1963 gar nicht mehr in die Altersrente gehen - auch mit Abschlägen nicht ! Frühestmöglicher Rentenbeginn wäre für Sie die Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8% Abschlag in 01/2025 - also mit dann fast 62 Jahren.
Sybille Schaalam 05.07.2011 | 17:21
okay, vielen Dank für die Auskunft MfG S. Schaal
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