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Rente

von Detlef31.01.2007 | 13:17
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4 Antworten

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Kurze Frage?? Was ist der Unterschied zwischen einer vollen EU-Rente und einer vollen Erwerbsminderungs-Rente? Danke vorab.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2001 die Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Ein Unterschied ist die medizinische Voraussetzung. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente musste ein Restleistungsvermögen von weniger als zwei Stunden bezogen auf den alllgemeinen Arbeitsmarkt vorliegen. Bei der Erwerbsminderungsrente ist Grenze auf wenige, als drei Stunden heraufgesetzt worden. Des Weiteren werden im Rahmen der Rentenberechnung bei der Erwerbsminderungsrente bei Bezug vor dem 63. Lebensjahr Kürzungen bis maximal 10,8 % vorgenommen.

Die Zurechnungszeit wurde gleichzeitig vom bisher 55. Lebensjahr auf das 60. Lebensjahr angehoben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Anspruch auf eine Waisenrente besteht auch für Enkel, sofern diese in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren und von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Der Verstorbene muss die Mindestversicherungszeit erfüllt haben.

Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht nur, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung, in einem freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr befindet oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist sich selbst zu unterhalten.

2 Antworten

Ghostwriteram 31.01.2007 | 13:25
Hallo Detlef, Lange Antwort...;-))) Die "volle" EU-Rente gab es nur bis zum 31.12.2000. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es erst seit 01.01.2001. Die rechtlichen Grundlagen sind zu beiden Rentenarten völlig verschieden ! Damals gab es : vollschichtiges, halb-bis unter vollschichtiges- und unter halbschichtiges Leistungsvermögen. Es gab außerdem die Unterscheidung zwischen Leistungsvermögen im erlernten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Berufsschutz). Selbständig Tätige konnten nicht erwerbsunfähig sein. Jetzt gibt es beim Leistungsvermögen die Stufen: weniger als 6 Stunden täglich aber mehr als 3 Stunden täglich arbeitsfähig (teilweise Erwerbsminderung). Weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig (volle Erwerbsminderung). Außerdem können auch Selbständige erwerbsgemindert werden und hinzuverdient werden kann auch. Dann gibts je nach verbliebenen Leistungsvermögen und Verdienst (individuelle Hinzuverdienstgrenzen !) eine volle Rente wegen voller Erwerbsminderung, eine teilweise Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine volle Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine teilweise Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Eine "volle" EU-Rente gibt bzw. gab es meiner Meinung nach nicht. Wer nicht erwerbsunfähig war,bzw. zuviel hinzuverdient hat bekam ggf. eine Berufsunfähigkeitsrente. Ist diese Antwort erstmal kurz genug ? Gruß Ghostwriter
Reniam 31.01.2007 | 14:14
Können Sie die Voraussetzungen nennen, um eine Hinterbliebenenrente für einen Enkel zu beantragen?
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