Hallo Wolle,
es kommt darauf an, welche Rente Sie beantragen bzw. welche Rente für Sie möglich ist.
Es gibt z.B. die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Gehen wir von der Altersrente für langjährig Versicherte aus, ist die Voraussetzung zum vorzeitigen Bezug, die Wartezeit von 35 rentenrechtlichen Jahren.
Ist diese Wartezeit erfüllt, ist ein vorzeitiger Bezug ab dem 63. Lebensjahr möglich. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Geburtsjahrgang.
Genaue Auskünfte hierüber erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.