Hallo Brasilien,
nach dem in Kraft Treten des Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und Brasilien werden deutsche Renten an Berechtigte in Brasilien regelmäßig in der Höhe gezahlt, wie sie auch im Inland ausgezahlt werden. Ob eine Minderung der Rente (weiterhin) erfolgt, hängt von der Staatsangehörigkeit des Rentenbeziehers und der konkreten Rechtsgrundlage für die Minderung ab. Diese lassen sich Ihrer Anfrage nicht entnehmen. Insoweit sollten Sie sich direkt bei dem rentenzahlenden Versicherungsträger erkundigen.
Die Neuberechnung der Rente nach in Kraft Treten des Abkommens sollten Sie ausdrücklich beantragen.