Hallo Werner,
in der Regel werden Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung etwa drei Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze (siehe Hinweis von "senf-dazu") vom Rentenversicherungsträger angeschrieben und erhalten die Antragsvordrucke, mit der Bitte, diese ausgefüllt zurückzusenden.
Sofern keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten zu berücksichtigen sind, wird Ihre Regelaltersrente voraussichtlich in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Sie sollten sich jedoch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe in Verbindung setzen und sich beraten lassen, ob bereits ein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung