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Experten-Antwort

Rente

von Christine Krebs07.01.2016 | 08:44
5797 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, falls man bereits eine Unfallrente bezieht, wird dieser auf die spätere Rente angerechnet. Falls ja,wie? Mit freundlichen Grüßen Ch.c Krebs

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.01.2016 | 09:44

Hallo Christiane Krebs,

eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die Rente aus gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, soweit ein bestimmter Grenzbetrag überschritten wird.

Der Grenzbetrag beträgt 70 v. H. eines Zwölftels des von der Unfallversicherung bestimmten Jahresarbeitsverdienstes, multpliziert mit dem jeweiligen Rentenartfaktor aus der Rentenversicherung.

Geregelt ist dies in § 93 SGB VI.

Nur

- wenn der Versicherungsfall der Unfallversicherung nach dem Rentenbeginn bzw. der Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist oder

- Sie selbst die Beiträge zur UV (als Unternehmer oder Ehegatte eines Unternehmers) gezahlt haben, erfolgt keine Anrechnung.

Experten-Antwortam 07.01.2016 | 14:35

Hallo Christiane Krebs,

für eine Ermittlung des Grenzbetrages kommt es auf den der Unfallrente zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienst (JAV) an, nicht auf die Höhe der Unfallrente. Der JAV muss daher bekannt sein.

Beispiel: Der Jahresarbeitsverdienst wurde von der UV auf 30000 Euro bestimmt.

30000 Euro : 12 = 2500 Euro

2500 Euro x 70v.H = 1750 Euro

1750 Euro x Rentenartfaktor von 1,0 (Altersrente) = 1750 Euro.

Übersteigt die Summe aus Rente der UV und der RV diesen Grenzbetrag, wird die Rente aus der RV gekürzt.

Bei einer zu berücksichtigenden Unfallrente in Höhe von 900 Euro, würde in diesem Beispiel eine Brutto-Altersrente bis zu 850 Euro nicht weiter gekürzt werden.

Das Beispiel soll nur den Rechenweg verdeutlichen.

Für die Höhe des Betrags der Unfallrente, der zu berücksichtigen ist, sind vorab noch die in § 93 Abs. 2 SGB VI genannten Beträge abzuziehen.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd finden Sie eine Broschüre mit der Berechnungsformel (S. 39), die Sie selbst ausfüllen können

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/Allgemeines/Pool_BY/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2016_1.pdf?__blob=publicationFile&v=2

oder Sie wenden sich mit Ihren UV-Unterlagen an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

6 Antworten

Die Farbe Schwarzam 07.01.2016 | 08:57
Christine Krebsam 07.01.2016 | 11:42
Sehr geehrte Damen und Herren, für einen Laien sehr kompliziert. Es wird eine Unfallrente von 900 Euro gezahlt. Wie ist folglich die Anrechnung auf die Altersrente? Mit freundlichen Grüßen Ch. Krebs
W*lfgangam 07.01.2016 | 19:54
Hallo Experte/in, da habe ich ja mal gar nichts dran 'auszusetzen', schlage Sie zum "Experten des Monats Januar/erste Hälfte 2016" vor! :-) Die Berechnungstabelle ist ideal, um eine erste Einschätzung vornehmen zu können. Etwas schwierig wird es, wenn der aktuelle Jahresarbeitsverdienst nicht bekannt ist - aber auch da kann man sich pi*Daumen mit der prozentualen Steigerung der Durchschnittsentgelte/RV behelfen. Wird der Grenzwert deutlich unterschritten, passt das schon - andernfalls muss die Hauptverwaltung direkt nachrechnen. Gruß w. PS: Es gibt Beratungsstellen, die wischen solche Kunden gleich vom Teppich und machen gleich auf ET ...nach Hause telefonieren - war wohl grad nur das Reinigungspersonal im Raum ;-)
Aloisiusam 07.01.2016 | 21:44
Evtl. hilft das für eine grobe Einschätzung, zwar Zahlen aus 2014, aber kann zeigen, wohin die Reise gehen könnte... Seite 12: http://www.coburg.de/Portaldata/2/Resources/dokumente/r3-versich…
W*lfgangam 07.01.2016 | 22:04
Hallo Aloisius, Hut ab vor der Leistung Ihrer LAVers! Gruß w.
Gackiam 09.01.2016 | 12:17
W*lfgang schrieb

Hallo Aloisius,

Hut ab vor der Leistung Ihrer LAVers!

Gruß

w.

Herrje Kerl, das schreibt man "Lover"
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