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Experten-Antwort

Rente 45/63 und Arbeitslosigkeit

von MB02.07.2014 | 17:58
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4 Antworten

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Bin Jahrgang 49. Habe vor ca. drei Monaten die Rente nach ALO beantragt, die ich mit 1,5% Abschlag ab 01.07.2014 bekommen könnte. Nachdem das RLV-Gesetz nun mit einigen neuen Aspekten durch ist und ich den drittletzten Absatz in der DGB-Info http://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/mediaPDF/Rente_mit_63_In… aufmerksam gelesen habe, bin ich mir nicht mehr sicher, ob es vielleicht besser gewesen wäre, doch die Rente 45/63 zu beantragen. Der Bescheid ist noch nicht erteilt. Kann ich im Widerspruchsverfahren problemlos noch ein Umswitchen in einen Rentenantrag 45/63 (ohne Abschlag) bewerkstelligen, oder sollte ich gleich erst einmal prophylaktisch umpolen? Momentan zählt die Alo-Zeit vor der Rente ja nicht, aber ich denke, dass da noch Korrekturen erfolgen werden, die aber durchaus auch noch länger als die mir zur Verfügung stehende Widerspruchszeit in Anspruch nehmen. Erbitte einen sinnvollen Rat!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Antworten von KSC und W*lfgang kann zugestimmt werden, es erfolgt normalerweise von Amts wegen eine Überprüfung hinsichtlich der günstigsten Rentenart, aber wir empfehlen in den Beratungen auch immer zusätzlich einen kurzen Zweizeiler an den RV Träger zu senden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

GroKoam 02.07.2014 | 18:34
prophylaktisch umpolen? Uiuiuiuiui
KSCam 02.07.2014 | 19:27
Wenn der Rentenbescheid noch nicht erteilt ist, können Sie der DRV doch schlicht und einfach eine Kurzmitteilung zukommen lassen, dass Sie - für den Fall es liegen 45 Jahre vor - statt der AR für Arbeitslose ab 01.07.2014 die AR für besonders langjährig Versicherte wollen. Liegt der Bescheid schon vor, ist aber noch nicht rechtskräftig )also die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen), funktioniert es genauso. Ob Sie die Anfrage dann Widerspruch oder Überprüfungsantrag nennen dürfte im Ergebnis gleich sein.
W*lfgangam 02.07.2014 | 21:45
Hallo MB, die DRV selbst ist verpflichtet, die für Sie bestmögliche Rente unter Berücksichtigung der Rechtslage zum Rentenbeginn (hier 01.07.2014) zu prüfen. Und dann ggf. zu hinterfragen, ob Sie nicht eine andere mögliche/höhere Altersrente bekommen wollen. Soviel zur Theorie. Sie können abwarten, hier würde ich aber einen Einzeiler hinterherschicken, weil die (zusätzlichen) ALO-Zeiten wahrscheinlich noch gar nicht im Hinblick auf 45 Jahre beurteilt werden können, geschweige denn maschinell (EDV-mäßig) im Rentenkonto für die 45 Jahre umgeswitcht werden können. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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