Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch heute noch eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen möglich, wenn Sie infolge der Corona-Pandemie gehindert waren, diese rechtzeitig zum 31.03.20 zu zahlen.
Die Anwendung der Ausnahmeregelung ist aber von den Umständen im Einzelfall abhängig. Sie sollte daher kurzfristig (!) bei Ihrem Rentenversicherungsträger unter Darlegung der Gründe beantragt werden.
Ansonsten können Sie freiwillige Beiträge tatsächlich nur noch für dieses Jahr zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam