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Rente

von Mischa23.02.2022 | 11:04
48 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wie kann ich bis zum Rentenbeginn ( in 6 Jahren) meine zukünftige Rente noch steigern? Sind auch möglich monatliche extra Zahlungen oder nur einmalige Zahlung? Bin Angestellte. Vielen Dank

17 Antworten

Rentneram 23.02.2022 | 11:36
Sehr geehrte Frau, Das Sie Angestellte schrieben, dürften Sie pflichtversichert sein. Um die Rente zu steigern, sehe ich nur zwei Möglichkeiten: Das wäre entweder eine kräftige Gehaltserhöhung seitens des Arbeitgebers, alternativ zusätzlich ein Minijobs, ohne die RV abzuwählen. Mit freundlichen Grüßen
-am 23.02.2022 | 14:36
Hallo, solange Sie aufgrund Ihrer Angestelltentätigkeit pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können Sie keine "zusätzlichen" Rentenbeiträge zahlen. Eine Möglichkeit, um Ihre spätere Rente zu erhöhen, könnte aber die schon erwähnte Sonderzahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung sein. Hierbei können Sie bis zu zweimal im Jahr Beträge einzahlen. Da hierzu jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Vorab können Sie sich schon einmal über die von den anderen Usern erwähnten Links informieren. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Siehe hieram 23.02.2022 | 13:10
Hallo Mischa, in Ihrem Fall könnten vermutlich nur Beiträge zum Ausgleich einer 'vorgezogenen Altersrente' freiwillig bezahlt werden, da durch das Angestelltenverhältnis Sozialversicherungspflicht vorliegt. Informieren Sie sich hierzu vorab hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne… und lassen Sie sich dann nochmals von Ihrer zuständigen DRV direkt beraten. Viel Erfolg und alles Gute!
Franki06am 23.02.2022 | 14:49
Das stimmt aber nicht mehr. Es können beliebig oft im Jahr Einzahlungen erfolgen, nicht nur zwei.
-am 23.02.2022 | 15:00
Hallo Franki06, vielen Dank für den Hinweis. Sie haben natürlich recht. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Rentneram 23.02.2022 | 16:42
Die Fragestellerin schrieb doch in 6 Jahren bis zur Rente? Ich bin bei meiner Antwort von einer Regelaltersrente ausgegangen. Von einer vorgezogenen Rente mit entsprechenden Abschlägen konnte ich nicht rauslesen.
Jonnyam 23.02.2022 | 16:53
Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Regelaltersrente im JUL 2028 beginnen könnte (die Fragestellerin also z.B. im DeZ 1961 geboren ist), besteht doch die Möglichkeit, Ausgleichsbeiträge im Hinblick auf eine Altersrente für langjährige Versicherte ab JAN 2025 zu zahlen. Keiner ist verpflichtet, dann wirklich im JAN 2025 in Rente zu gehen. Die Ausgleichsbeiträge erhöhen auch die Regelaltersrente ab JUL 2028
Rentneram 23.02.2022 | 17:32
Hallo Jonny, heißt das, man stellt nach 35 Jahren einen Rentenantrag, statt nach 45,48 Jahren und zahlt freiwillige Rentenbeiträge zum Ausgleich der entstehenden Abzüge ((0,3 EGP pro Monat) wenn der Rentenbescheid kommt, ziehe ich den dann wieder innerhalb der gesetzlichen Frist wieder zurück. Bei meinem Arbeitgeber halte ich die Füße still und arbeite weiter, solange ich will und bekäme bei der Regelaltersrente nach z.B. 48 Beitragsjahren noch einen Bonus von 0,5 Prozent obendrauf? Sollte das so stimmen, hätte ich einen Fehler gemacht, nachdem ich nach 48 Beitragsjahren die Regelaltersrente mit 65 J. + 4 Monaten beantragt hatte. Eine ordentliche x-stellige Summe hätte ich gerne freiwillig auf mein Rentenkonto eingezahlt.
Rentneram 23.02.2022 | 18:49
Danke für den Hinweis! https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/wie-kann-man-rentenbe… Alles klar -Verstanden.
Theo Lingenam 23.02.2022 | 21:14
Hierbei können Sie bis zu zweimal im Jahr Beträge einzahlen.
... da kann ich mir ein breites Grinsen grad mal nicht verkneifen - wo ich vor ein paar Tagen selbst noch diese altgesetzliche Weisheit 'verkauft' habe *gg Gruß w.
Traurig, traurig...
W°lfgangam 23.02.2022 | 22:05
... da kann ich mir ein breites Grinsen grad mal nicht verkneifen - wo ich vor ein paar Tagen selbst noch diese altgesetzliche Weisheit 'verkauft' habe *gg Gruß w.
Traurig, traurig...
Nun, die 'da oben' nähren ihr Wissen von einem 3-Sterne-Koch ...ich mache hier nur Tütensuppe mit Eierstich - Sie verstehen den Unterschied?! Wohl nicht ...;-) Gruß w.
Theo Lingenam 23.02.2022 | 21:58
Traurig, traurig...
Warum denn?
Wenn Sie, ich oder der VKSK sowas nicht wissen, aber hier hauen gleich mehrere DRVler daneben-wer, wenn nicht dann und deshalb ist es traurig
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