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rente

von sonnemann22.11.2007 | 20:47
1133 Ansichten
2 Antworten
ich bin bezieher einer erwerbsminderungsrente, wann wird diese in eine altersrente umgewandelt? mit wieviel jahren?

2 Antworten

Schadeam 23.11.2007 | 07:26
stellen Sie diese Frage doch einfach der Sachbearbeitung Ihres Leistungsträgers. (da Versicherungsdauer, Ihr Alter, Beginn der Rente, etc. nicht genannt wurden, würde die konkrete Antwort zu ausführlich werden) Und wenn Sie neben der EM Rente keine Beiträge zahlen, sollten Sie nicht damit rechnen, dass die Zahlung höher wird, wenn die Rente einen anderen Namen (Altersrente) hat. (Somit ist es eigentlich egal, ob mit 60 oder später)
Michael1971am 23.11.2007 | 08:25
Von Amts wegen wird Ihre Rente mit erreichen der Regelaltersgrenze 65(+) in eine Altersrente umgewandelt. Haben Sie jedoch inklusive Zurechnungszeit die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, sollten Sie sich genauer informieren. Ausgehend von Ihrem Geburtsjahrgang bzw. eventueller Vertrauensschutztatbestände (BU/EU oder schwerbehindert am 20.11.2000) kann der Abschlag einer Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige niedriger sein als in der EM-Rente. Die Altersrente müssten sie dann auf jeden Fall vor Erreichen der maßgebichen Lebensalters zur Bestimmung des Abschlages EM-Rente (je nach Rentenbeginn zwischen 60 und 63) in Anspruch nehmen. Dies hätte dann zur Folge, dass der Abschlag aus der EM-Rente in der Altersrente gar nicht zum tragen kommt, sondern nur der evtl. niedrigere Abschlag der Altersrente. Für eine genauere Auskunft sollten Sie eine Beratung vor Ort vereinbaren.
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