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Rente

von ku.jo10.03.2008 | 11:00
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein Bekannter hat 2004 den Rentenantrag (geb. 1949) gestellt. Ihm wurde nach einer Darm- OP nur eine Bergbauuntauglichkeitsrente bewilligt. Er ging darauf in Widerspruch und in Klage. Das zieht sich jetzt schon fast vier Jahre hin. Bis heute hat er schon neun OPs (Narbenbrüche). Er meint, dass er keinen neuen Rentenantrag stellen darf, weil der erst Antrag noch nicht abgeschlossen ist. Ist das war, wenn er diese Klage verliert, sie wurde ja nach der ersten OP gestellt, dann hat er gar nichts? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu einem laufenden Verfahren nicht positionieren kann.

4 Antworten

Schadeam 10.03.2008 | 11:14
Ihr Bekannter hat doch hoffentlich bei der Widerspruchs- oder Klagebegründung, das angegeben, was sich seit dem ursprünglichen Rentenantrag "verschlimmert" hat. Und sollte auch neueste medizinische Erkenntnisse, die sich aktuell ergeben sofort vorlegen. Dann hat die RV auch jederzeit die Möglichkeit festzustellen, dass sich z.B. ab jetzt ein Rentenanspruch ergäbe. Und der Richter hat auch die neuesten Erkenntnissen und könnte beispielsweise entscheiden, dass ab der 7. OP Erwerbsminderung vorliegt. Dazu ist kein neuer Antrag nötig!
Nanuam 10.03.2008 | 12:57
Ich wußte gar nicht, daß für die Vertreter der DRV ein gleiches SCHWEIGEN gilt, wie für Ärzte, die einen Behandlungsfehler gemacht haben (wird zur Zeit heftig in den Medien diskutiert).
Happyam 10.03.2008 | 13:49
na dann sind Sie ja jetzt etwas "schlauer"! Wenn ein lfd. Verwaltungsverfahren stattfindet, dann muss der Experte so antworten. Was soll er denn auch schreiben? Vielleicht haben Sie ja einen Rat für ku.jo?
Wolfgangam 10.03.2008 | 15:40
Hmm ...es wurde doch keine Frage zum konkreten Verfahren gestellt (bald jede 2. Frage hier bezieht sich auf irgendein laufendes Verfahren ;-) Ku.jo wollte nur wissen, ob bei einem anhängigen Verfahren kein weiterer Antrag gestellt würden dürfe ...NATÜRLICH darf man dass, bei neuer Sachlage verlangt es aus Fristgründen geradezu danach. Mit Hinweis an die Beteiligten, dass der neue Antrag nicht das laufende Verfahren ersetzt. Man denke nur, er wäre z. B. durch einen jetzigen Unfall/neue Erkrankung jetzt 'wirklich' EM, das hat dann nichts mit dem anhängigen Verfahren zu tun, dass auf eine EM-Feststellung früheren Datums ausgerichtet ist. Gruß w.
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