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Rente

von Karl Nathaus20.03.2008 | 17:37
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wenn ich zb. 10 jahre pflichtbeiträge eingezahlt habe, und anschließend ich mich sebstständig gemacht habe, und nebenbei immobilien besitze (beziehe dadurch mieteinahmen) und ca 30 jahre für mich privat altersvorsoge bezahlt habe, und mit 60 in rente gehen möchte. was wird mir alles angerechnet? bekomme ich gesetzliche rente? werden meine mieteinahmen, usw. angerechnet?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf eine Regelaltersrente haben Versicherte, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren an Beitragszeiten erfüllt haben. Diese Altersrente kann mit dem Folgemonat nach Erreichung der Regelaltersgrenze beginnen.

Für nach dem 31.12.1963 geborenen Versicherte ist die Regelaltersgrenze die Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Die Voraussetzungen für eine andere Altersrente sind beim Vorliegen von lediglich 10 Jahren an Beitragszeiten nicht erfüllt.

Hinzuverdienstgrenzen sind nur bei vorgezogenen Altersrenten vor Erreichung der Regelaltersgrenze zu beachten. Mieteinnahmen werden als anrechenbarer Hinzuverdienst angerechnet, wenn diese Einnahmen steuerrechtlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit behandelt werden. Einnahmen aus privaten Altersvorsorgeverträgen werden nicht als Hinzuverdienst auf eine Altersrente angerechnet.

7 Antworten

LSam 20.03.2008 | 20:38
Rente mit 60 ist an Nebenbedingungen geknüpft, die von Ihnen nach meiner Kenntnis nicht erfüllt werden. Voraussichtlich geht das nur mit Vollendung des 65. Lbj. oder, in Abhängigkeit vom Geburtsjahr, evtl. erst mit dem 67. Lbj.. Mieteinnahmen werden auf die eigene Rente angerechnet. Da mehr als 5 Jahre Beitragszeiten vorliegen, haben Sie Anspruch auf die Regelaltersrente, aber nicht vor dem 65. Lbj.. In welcher Höhe sie gezahlt werden kann, hängt von der Höhe der Mieteinnahmen ab. Da Sie hier sicher keine näheren Angaben machen wollen, ist ein Gespräch bzw. Beratung in einer der Auskunfts-und Beratungsstellen der DRV anzuraten. Außerdem, haben Sie denn schon mal eine Kontenklärung Ihres Versicherungskontos vorgenommen? Ist dringend zu empfehlen, wenn noch nicht erfolgt. Eigentlich müssten Sie ja auch schon mal eine Rentenauskunft erhalten haben woraus ersehen werden kann, für welche Rentenarten Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und ab wann.
Schadeam 20.03.2008 | 22:26
mit der Meinung, dass Mieteinnahmen auf die Regelaltersrente angerechnet werden, liegt LS allerdings total daneben. Neben der RegelAR darf unbegrenzt hinzuverdient werden und sonstige Einkünfte spielen keine Rolle. Oder kennt LS neue Spargesetze, die wir alle noch nicht kennen? Richtig ist, dass bei 10 Jahren RV und anschließender Zeit ohne Rentenbeiträge alle vorzeitigen Rentenvarianten nicht in Frage kommen.
___am 20.03.2008 | 23:35
"Mieteinnahmen werden auf die eigene Rente angerechnet." Man kann ja mal ein kleines "nicht" einfach "verbummelt" haben. Fatale Wirkung, allerdings!
LSam 21.03.2008 | 01:19
Die Aussage war ursächlich auf Rentenbeginn mit 60 bezgen, wie es User Nathaus angedacht hatte, dann habe ich sie aber nicht mehr logisch zu Ende gedacht, wofür ich mich entschuldigen möchte.
Karl Nathausam 21.03.2008 | 13:48
Dann bedanke ich mich für die Auskünfte. Also dann ist es besser wenn ich mit 65 Jahren die gesetzlichen Rente in anspruch nehme. Ich habe dann ja meine private Vorsorge die ich mit 60 in anspruch nehmen kann.
Rosannaam 22.03.2008 | 22:30
Der nächste Irrtum folgt bestimmt: Auch auf eine vorzeitige Altersrente, ob ab 60 oder später VOR der Regelaltersgrenze, ist die Mieteinnahme nicht als Hinzuverdienst anzurechnen. Nur der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit wird auf die vorzeitige AR angerechnet! MfG Rosanna.
LSam 23.03.2008 | 01:05
Werde mich bemühen, keinen weiteren Irrtum folgen zu lassen
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