Hallo Sonja,
es ist richtig, dass man für die Rente wegen Schwerbehinderung 35 Versicherungsjahre und einen Grad der Behinderung von mindestens 50. v.H. benötigt.
Für die Altersrente für Frauen (bis einschließlich Geburtsjahrgang 1951) benötigt man mindestens eine Versicherungszeit 15 Jahren, und 121 Kalendermonate (mehr als 10 Jahre) Pflichtbeiträge nach dem 40. Lebenjahr, dann wäre man als Frau schon ab der Vollendung des 60. Lebensjahres rentenberechtigt.
Ansonsten wäre erst die Regelaltersrente (mit einer Mindestversicherungszeit von 5 Jahren) ab der Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
Wir emfehlen hier eine persönliche Beratung in einer Service-Stelle der deutschen Rentenversicherung zur persöhnlichen Situation Ihrer Mutter.