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rente

von hans15.04.2008 | 14:41
1068 Ansichten
2 Antworten
Hallo, Mein mann ist am 15.1.1954 geboren wann kann er früher in rente gehen ?Auch ohne 35 jahre beiträge bezahlt zu haben ..natürlich mit abschlag.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.04.2008 | 15:40

Sollte Ihr Mann die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren nicht erfüllen, ist eine vorgezogene Altersrente nicht möglich.

1 Antworten

Brilleam 15.04.2008 | 15:00
Hallo hansIn ?! Ihr Mann (Lebenspartner?) wird nach den derzeit geltenden Bestimmungen keinen vorzeitigen Anspruch (auch nicht mit Abschlag) auf Altersrente haben. Alle vorzeitigen Altersrenten, die aufgrund des Jahrgangs 1/54 noch in Betracht kommen (langjährig Versicherte §236 SGB VI, schwerbehinderte Menschen § 236a SGB VI) erfordern 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (das müssen nicht nur Beitragszeiten sein). Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - 65. Lj. ohne Abschlag (ab 01.01.2012 in § 38 SGB VI) erfordert sogar die Erfüllung einer 45jährigen Wartezeit (Beiträge und BÜZ - ohne Zeiten von der AA oder ARGE). Wenn Ihr Mann gegenwärtig vers.pfl. beschäftigt ist, so kann u.U. eine vorzeitige Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht kommen - Einzelheiten dazu führen hier jedoch zu weit. Wenn mindestens 60 Beitragsmonate vorhanden sind wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze am 14.09.2019 zum 01.10.2019 ein Anspruch auf Regelaltersrente bestehen. Aber: nochmals die letzte Rentenauskunft ansehen und prüfen, ob 420 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind und ggf. wie viel zur Erfüllung noch fehlen würde - dann ginge die Tür zum 01.02.2017 mit 9,6% Abschlag (langj. Vers.) auf.
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