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Rente

von rexi12.07.2008 | 21:05
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6 Antworten

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Muss ich um den Zuschuss zur Riesterrente zu bekommen eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um eine Grundzulage oder evtl. Kinderzulage für eine Riesterrente zu bekommen, müssen Sie zulageberechtigt sein.

Eine Steuererklärung ist hierfür nicht erforderlich.

Damit allerdings eine evtl. Steuervergünstigung durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) vom Finanzamt geprüft werden kann, ist eine Erklärung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zwingend erforderlich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Genau. Um die Zulage von 154 € zu bekommen, ist keine Steuererklärung notwendig.

Bei Fragen zur Steuererklärung (in Bezug zu Riester) wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Die Verbraucherzentrale kann Ihnen eine umfassende Beratung zu einzelnen Riester-Produkten geben,

eine steuerliche individuelle Bewertung erstellen, allerdings sind diese kostenpflichtig.

4 Antworten

Schadeam 13.07.2008 | 18:43
nein - es ist sicher keine Voraussetzung für die Riesterförderung, dass man eine Steuererklärung macht.
rexiam 14.07.2008 | 11:32
Danke. Das heisst also wenn ich nur die 154 € Zuschuss jährlich vom Staat haben will brauch ich keine Steuererklärung machen? Wo kann man sich am besten vor Ort (Rostock) zum Thema Riesterrente und Steuererklärung beraten lassen? Kann mir die Verbraucherzentrale da helfen?
rexiam 14.07.2008 | 13:05
Dankeschön! Da brauchen die Versicherungsvertreter die bei mir waren wohl ma ne Schulung. Bin 26 und hab noch nie ne Steuererklärung gemacht. Wie krieg ich am schnellsten raus ob das für mich Vorteilhaft ist oder ob ich Minus mache? Berät ein das Finanzamt da kostenlos und unverbindlich?
Rosannaam 14.07.2008 | 13:13
Hallo rexi, WENN Sie beschäftigt sind und Entgelt/Lohn erhalten, wird ja die Lohnsteuer gleich vom Arbeitgeber einbehalten. Da Sie noch nie eine Steuererklärung gemacht haben (auch keinen Lohnsteuerjahresausgleich?), kann in der Regel kein Minus bei Abgabe einer St.-Erklärung herauskommen. Es sei denn, Sie haben noch Nebeneinkünfte oder andere Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung o.ä., wofür man so alles Steuern zahlen muss. Wenn Sie es aber genau wissen wollen, kann Ihnen das Finanzamt nähere Auskunft dazu geben, übrigens KOSTENLOS. Manche Finanzbeamte geben ungern Auskunft, aber es ist genauso deren Pflicht, zu beraten, wie es die Pflicht anderer Behörden ist... Oder Sie bemühen einen Steuerberater, was aber nicht kostenlos ist. MfG Rosanna.
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