Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenUm eine Grundzulage oder evtl. Kinderzulage für eine Riesterrente zu bekommen, müssen Sie zulageberechtigt sein.
Eine Steuererklärung ist hierfür nicht erforderlich.
Damit allerdings eine evtl. Steuervergünstigung durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) vom Finanzamt geprüft werden kann, ist eine Erklärung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zwingend erforderlich.
Genau. Um die Zulage von 154 € zu bekommen, ist keine Steuererklärung notwendig.
Bei Fragen zur Steuererklärung (in Bezug zu Riester) wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Verbraucherzentrale kann Ihnen eine umfassende Beratung zu einzelnen Riester-Produkten geben,
eine steuerliche individuelle Bewertung erstellen, allerdings sind diese kostenpflichtig.
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