Um eine Grundzulage oder evtl. Kinderzulage für eine Riesterrente zu bekommen, müssen Sie zulageberechtigt sein.
Eine Steuererklärung ist hierfür nicht erforderlich.
Damit allerdings eine evtl. Steuervergünstigung durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) vom Finanzamt geprüft werden kann, ist eine Erklärung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zwingend erforderlich.