Ein Minijob liegt nur bis 400,00 Euro vor. Von 400,01 Euro bis 800,00 Euro gilt die
Gleitzonenregelung. In dieser gelten für den Arbeitnehmer besondere
Beitragsberechnungen bei voller Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, es müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung für weitere Fragen. Auf
Ihre Rente hat die Erwerbstätigkeit Ihrer Frau keinen Einfluss.