Eine Witwe, oder allgemein, kein Rentner wird von der DRV jemals aufgefordert zu arbeiten.
Ob "man" bedürftig wird/ist, ist jedermanns eigene Angelegenheit, um dagegen etwas zu tun.
Ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht, die Freigrenze beträgt z.Zt. 701,18 EUR netto. Jeder EUR, der darüber erwirtschaftet wird, wird zu 40% an der WW-RT gekürzt. Ihre Annahme ist also richtig.