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rente

von Loni29.07.2008 | 17:20
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3 Antworten

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Meine Frage an sie wäre... wird eine witwe die die witwenrente bezieht und sonst nichts arbeitet und nur von der witwenrente lebt irgendwie gezwungen sich eine arbeit zu suchen wenn sie noch jung ist z.B. erst 45 jahre oder ist dies der Rentenversicherung egal ob sie arbeitet oder nicht. Stimmt es so dass bei der witwenrente 701,18 € fei an Einnahmen (neues Rentenrecht) sind was darüber geht z.B. eigene Rente oder Arbeitsverdienst, Zinseinnahmen, Mieteinnahmen usw. verrechnet werden und und davon 40% errechnet und dann um diese 40% die Witwenrente gekürzt wird, egal wie hoch die witwenrente ist ...sie sogar bis zum Nullpunkt gekürzt wird. Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Witwe, oder allgemein, kein Rentner wird von der DRV jemals aufgefordert zu arbeiten.

Ob "man" bedürftig wird/ist, ist jedermanns eigene Angelegenheit, um dagegen etwas zu tun.

Ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht, die Freigrenze beträgt z.Zt. 701,18 EUR netto. Jeder EUR, der darüber erwirtschaftet wird, wird zu 40% an der WW-RT gekürzt. Ihre Annahme ist also richtig.

2 Antworten

Maria L.am 29.07.2008 | 18:21
Hallo Loni, die Frage wurde hier kürzlich schonmal gestellt, schauen Sie hier nach: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Woran liegt diese Häufung? Gab es einen Artikel zu diesem Thema in einer bekannten Zeitung? Gruß, Maria L.
Happyam 30.07.2008 | 09:51
kleinlich aber dennoch wichtig... der Freibetrag von 701,18 EUR betrifft die "alten BL" für die "neuen BL" liegt der Freibetrag bei 616,18 EUR. MfG Happy
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