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Rente

von Merlin24.01.2010 | 16:29
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2 Antworten

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Meine Damen und Herren Ich stehe 8 Wochen vor meine AR,63jahre,50%GdB Mein Dispositionsrecht ist eingeschränkt, durch Rehaantrag durch die KK,Ablehnung der DRV durch den( §§ 9 Abs.1 Nr.2,10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch-SGB VI-).Nun soll ich seitens der DRVeiner medizinische Untersuchung nachkommen ob EM vorliegt Mein Gesundheidzustand hat sich durch mehrere Schmerztherapien,Sport und eiserne Wille in der letzten Zeit verbessert So weit ich informiert bin ist bei Festellung einer EM(teil oder voll) mit einer Kürzung der Rente verbunden,beginn des Leistungsfalles.Wenn keine EM vorliegt dann weiterzahlung des Krankengeldes bis AR Frage:habe ich die möglichkeit mit dem jeweiligen Arzt die Situation zu besprechen oder wird nur nach Aktenlage entschieden.Was könnte auf mich zukommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundlage für die Entscheidung, ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung umgedeutet wird, ist mit Sicherheit das Ergebnis der noch durchzuführenden Begutachtung. Nachdem Sie in Ihren Dispositionsbefugnissen eingeschränkt sind, haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Sollte es zu einer Umdeutung in Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr kommen, ist das mit Abschlägen verbunden.

Inhaltlich wir auch auf den Beitrag von -_- verwiesen. Ansonsten sollte wegen der weiteren Vorgehensweise mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufgenommen werden.

1 Antworten

-_-am 24.01.2010 | 20:11
Machen Sie sich keinen Kopf. Sie können jetzt ohnehin nichts mehr ändern. Natürlich können Sie dem Arzt von Ihrer gesundheitlichen Verbesserung berichten, doch die neutrale Beurteilung Ihres Leistungsvermögens müssen Sie hinnehmen. Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflichten erfüllt haben, muss die Krankenkasse auch Krankengeld zahlen, solange der Anspruch nicht erschöpft ist oder über den Rentenanspruch nicht bereits entschieden wurde.
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