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Rente

von M.S.27.09.2008 | 18:48
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Eine Bekannte von möchte mit 60 vorzeitig und mit Abzug in Rente gehen sie bekommt auch noch Witwenrente . Nun zur Frage Wird der Abzug von 18% auch von der Witwenrente abgezogen oder nur von ihrer Altersrente ? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Abschlag in Höhe von 18 Prozent bezieht sich auf die Altersrente.

4 Antworten

Schiko.am 28.09.2008 | 06:52
Ihre bekannte ist vermutlich vor 1952 geboren und möchte mit 60 jahren rente für frauen beantragen mit 18% lebenslangen abschlägen. Bin sicher, der nachweis von 121 beitragsmonaten nach dem 40. geburtstag ist gegeben. Die genannten 18% haben mit der kürzung der wit- wenrente nichts am hut. Nur wenn die eigene nettorente relativ hoch ist, kann es durch die sogenannte einkommensanrechnung zur kürzung der bisherigen witwenrente kommen. Neben 3% steuerentlastung der eigenen rente auch immer als anrechnungsfrei das 26,4 fache des jeweils fest- gelegten rentenwertes eines jahres, unterschiedlich in ost oder west. Neue länder 23,34 rentenwert x 26,4 Euro 616, 18, alte länder 26,56 rentenwert x 26,4 Euro 701,18. Musterbeispiel: 800 monatlicher zahlbetrag der rente minus 024 3 % steuerentlastung, minus 701 anrechnungsfreier betrag, verbleiben 075 mit 40% anrechnungspflichtig ergibt 30 euro. Wäre die brutto witwenrente bisher 630 euro, gilt nun- mehr 600 euro brutto. Natürlich dadurch auch die kr/pfl. versicherung aus 600 euro. Mit freundlichen Grüßen.
M.S.am 28.09.2008 | 09:26
Ein Jahr nach dem ich den Alterteilzeitvertrag unterschriebe habe wurde ich in der Lohngruppe heruntergestuft ist das rechtens? Vielen Dank
Schiko.am 28.09.2008 | 10:55
Sicher unüblich, letzendlich sache der tarifpartner. MfG.
Unbekanntam 28.09.2008 | 13:33
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