Hallo I.Halfkann,
liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, sind andere Unterlagen über die Einkommenshöhe notwendig.
Am besten eignet sich die Bestätigung des Steuerberaters über die voraussichtlichen Einkünfte. Daher sollten Sie sich - wie von Fritz empfohlen - noch einmal an Ihren Steuerberater wenden und ihn auf die Notwendigkeit der Bescheinigung für Ihren Rentenanspruch hinweisen.
Außerdem kommen noch folgende Unterlagen in Betracht:
– eigene gewissenhafte Schätzung des Selbstständigen
– Bestätigung von Beratungsstellen bei Berufsverbänden von Selbstständigen über das künftige Einkommen
– Bestätigung des Finanzamtes, dass die angegebenen Einkünfte auch der Veranlagung der Einkommensteuervorauszahlungen zu Grunde liegen
Liegt der Einkommensteuerbescheid dann vor, erfolgt eine Prüfung der zunächst angenommenen Einkünfte. Zu viel gezahlte Rentenbeträge werden zurückgefordert.