Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt Rentenleistungen nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Schülern und Studenten sind im Regelfall diese nicht gegeben, weil eine ausreichende Beitragsleistung nicht erfolgt ist. Somit kann die Rentenversicherung auch keine Leistungen gewähren.
Sofern es sich um einen Freizeitunfall handelt und eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde, deckt diese evtl. einen Schadensfall ab.
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