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rente

von elli24.02.2009 | 14:17
980 Ansichten
2 Antworten
hallo, wer bezahlt eigentlich eine rente bzw. erwerbsunfähigkeitsrente wenn schülern oder studenden was passiert....doch nicht die rentenversicherung...oder? wer ist dafür zuständig...wie siehts da eigentlich auch aus wenn den schülern in der freizeit was passier? lg elli

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.02.2009 | 17:37

Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt Rentenleistungen nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Schülern und Studenten sind im Regelfall diese nicht gegeben, weil eine ausreichende Beitragsleistung nicht erfolgt ist. Somit kann die Rentenversicherung auch keine Leistungen gewähren.

Sofern es sich um einen Freizeitunfall handelt und eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde, deckt diese evtl. einen Schadensfall ab.

1 Antworten

Jonasam 24.02.2009 | 14:34
Hallo Elli! In den Fällen, wo Schülern oder Studenten etwas während der Schul-/Studienzeit oder auf den Weg dorthin passiert, ist der Gemeindeunfallverscherungsverband (GUVV)zuständig. Bei einem Unfall während der Freizeit zahlt niemand (außer private Unfallversicherungen). Bei Sportveranstaltungen von Vereinen zahlt auch wieder eine Versicherung, die die Sportvereine haben müssen. Der RV-Träger zahlt nur, wenn die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, was in den obrigen Fällen selten der Fall ist. MfG Jonas
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