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Rente

von sarah15.05.2010 | 18:50
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe als Studentin ca 6 Monate lang gearbeitet (rentenversichtert), danach habe ich ca 1,5 Jahre halbtags gearbeitet und dann selbst gekündigt. Es folgten die Schwangerschaft und die 3 Jahre Erziehungszeit. Jetzt nach der Erziehungszeit suche ich wieder Arbeit und finde nichts. Meine Fragen: falls ich nichts finde, bekomme ich später überhaupt eine Rente, da ich so wenig gearbeitet habe? Wäre es vorteilhaft, mich arbeitsuchend zu melden? Bringt es der Rente auch was, wenn ich eine 400Euro Job annehme? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für einen Anspruch auf eine Regelaltersrente benötigen Sie mindestens 60 Monate an Beitragszeiten. Bei der von Ihnen beschriebenen Erwerbsbiographie sind diese Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt. Für eine Erwerbsminderungsrente benötigen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate an Pflichtbeiträgen. Dieser Fünfjahreszeitraum verlängert sich um Kinderberücksichtigungszeiten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes, falls Sie nicht zu einem Personenkreis gehören, der von der Anrechnung der Berücksichtigungszeiten ausgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden oder bei einem 400-Euro-Job auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und selbst Beiträge einzuzahlen. Diese Details können jedoch nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer nächstgelegenen Niederlassung der deutschen Rentenversicherung in Verbindung.

4 Antworten

Schadeam 15.05.2010 | 19:35
Die Mindestzeit von 60 Beitragsmonaten scheinen Sie ja zu haben; somit besteht später mal ein Anspruch auf Regelaltersrente. Und nach Ihrer Beschreibung scheint es bis dahin ja noch einige Jahre zu dauern? Im Notfall noch jede Menge Zeit etwas zu tun.... Bei der Komplexität Ihrer Fragestellung wäre allerdings eine persönliche Beratung zu empfehlen. Alle Aspekte von Arbeitslosenmeldung, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeit, 400 Euro Jobs, etc. zu klären, sprengt wohl den Rahmen eines Onlinefurums.
LSam 15.05.2010 | 19:22
Hallo sarah, mit den 6 Monaten Arbeit während Studiumszeit und für die 1,5 Jahre Halbtagsbeschäftigung wären, wenn dafür Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, 54 von 60 benötigten Monate belegt. . Für den Fall, dass eine Festanstellung sich nicht mehr ergeben oder nicht mehr möglich sein sollte, könnten Sie über eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung, 400 Euo Basis momentan, mit Aufstockung des Rentenbeitrags auf den jeweils geltenden Wert, gegenwärtig 19.9%, vollwertige Beitragszeiten erwerben um mindestens aufauf die 60 Mon. zu kommen, die für eine Rentenzahlung benötigt werden.
LSam 15.05.2010 | 19:51
natürlich sind es bereits 60 Monate und damit die Anspruchszeit erfüllt.
van Gaalam 15.05.2010 | 22:39
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