Für einen Anspruch auf eine Regelaltersrente benötigen Sie mindestens 60 Monate an Beitragszeiten. Bei der von Ihnen beschriebenen Erwerbsbiographie sind diese Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt. Für eine Erwerbsminderungsrente benötigen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate an Pflichtbeiträgen. Dieser Fünfjahreszeitraum verlängert sich um Kinderberücksichtigungszeiten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes, falls Sie nicht zu einem Personenkreis gehören, der von der Anrechnung der Berücksichtigungszeiten ausgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden oder bei einem 400-Euro-Job auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und selbst Beiträge einzuzahlen. Diese Details können jedoch nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer nächstgelegenen Niederlassung der deutschen Rentenversicherung in Verbindung.