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Rente ab 60

von Birte17.10.2007 | 19:35
1116 Ansichten
2 Antworten
Hallo, meine Frau wird ab dem 1.4.2008 arbeitslos. Geb.: im Februar 1951 Unsere Frage: 1. Kann sie ab 60 Rente bekommen? 2. Mit wieviel % Abzüge muss sie rechnen? Gruß Birte

2 Antworten

- - -am 17.10.2007 | 22:06
Sofern die Voraussetzungen (Wartezeit von 15 Jahren, sowie mind. 10 Jahre Pflichtbeiträge nach 40) für die sogen. Frauenaltersrente zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind, ja. Es wäre dann aber ein Abschlag von 18 % zu beachten. Altersrente für langjährig Versicherte ginge in Ihrem Fall erst bei einer Wartezeit von 35 Jahren ab 63 und die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 60 (mit 10,8 % Abschlag) nur dann, wenn auch eine Schwerbehinderung von mind. 50 % oder BU/EU zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegt. mfG
zam 18.10.2007 | 06:45
Unter Umständen besteht ja auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Den sollten Sie vor der Rente ausschöpfen, denn das ALG ist meistens nicht nur höher, sondern es werden auch noch Pflichtbeiträge daraus an die Rentenversicherung abgeführt und zusätzlich verschiebt sich die Inanspruchnahme der Altersrente, so dass etwaige Abschläge Monat für Monat sinken!
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