Das ist korrekt.
Die Altersrente wegen ALO/ATZ können Sie u.a. nur dann ab 60 (mit 18 % Abschlägen)beanspruchen, wenn Sie entweder bis Ende 12/2003 ATZ vereinbart oder am 01.01.2004 arbeitslos waren.
Ist dies nicht der Fall, so können Sie als im September 1948 geborener Versicherter diese Rente (sofern denn überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind) erst mit mit 62 Jahren und 9 Monaten beanspruchen - dann mit 8,1 % Abschlägen.
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie erst mit 63 und 7,2 % Abschlag beanspruchen, wenn davon auszugehen ist, dass Sie bis Ende 12/2006 keine ATZ vereinbart haben.
MfG