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rente ab 60 ohne abzüge

von we-wa11.12.2007 | 22:42
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7 Antworten

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bin jahrgang 02.1949 möchte mit 60 ohne abzüge in rente gehen.(03.2009) gibt es hierfür eine sonderregelung ? (habe gehört ,wenn man am 01.01.2004 in einer berufsfördender massnahme des arbeitsamtes war, ist dies möglich) wenn nicht ,was für andere möglichkeit kommt für mich in betracht.(bin zur zeit arbeitslos.)

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das ist korrekt.

Die Altersrente wegen ALO/ATZ können Sie u.a. nur dann ab 60 (mit 18 % Abschlägen)beanspruchen, wenn Sie entweder bis Ende 12/2003 ATZ vereinbart oder am 01.01.2004 arbeitslos waren.

Ist dies nicht der Fall, so können Sie als im September 1948 geborener Versicherter diese Rente (sofern denn überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind) erst mit mit 62 Jahren und 9 Monaten beanspruchen - dann mit 8,1 % Abschlägen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie erst mit 63 und 7,2 % Abschlag beanspruchen, wenn davon auszugehen ist, dass Sie bis Ende 12/2006 keine ATZ vereinbart haben.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Karl,

sofern Sie 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, können Sie mit 60 Jahren ohne Minderung in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16.11.1950 geboren worden sind.

Sind Sie vor 1952 geboren, würde der Abschlag mit 60 Jahren 10,8 Prozent betragen.

Liegt Ihr Geburtsjahr zwischen 1952 bis 1963, wird die Altersgrenze für den vorzeitigen Anspruch stufenweise auf das 62 Lebensjahr angehoben.

Immer vorausgesetzt, die Schwerbehinderung liegt bei Rentenbeginn noch vor.

Schließlich gehen von dem Rentenbetrag noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.

5 Antworten

Neueram 12.12.2007 | 07:09
Mit 60 in Rente ohne Abzüge mit Jahrgang 1949 ist bei Altersrenten nur möglich, mit Schwerbehinderung, wenn Sie am Stichtag 16.11.2000 bereits schwerbehindert (50%)waren und vor dem 17.11.1950 geboren sind. Lassen Sie sich von Ihrem Rententräger beraten.
Berndam 12.12.2007 | 09:09
Ich bin am 23.09.1948 beboren. Habe meine 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt. Bin seit 2007 zu 50% Schwerbeschädigt.War aber bis 30.9.2006(18 Monate Arbeitslos) Seit 1.10.2006 bin ich in der Firma meiner Frau angestellt. Wie kann ich mit 60 in Rente ohne Abzüge gehen?
Schwarzwälderam 12.12.2007 | 10:45
Gar nicht. Dazu hätten Sie bereits am 16.11.00 mindestens 50 % schwerbehindert gewesen sein müssen. Ohne Vetrauensschutz geht es erst mit 63 ohne Kürzung.
Karlam 01.01.2008 | 21:51
trette mit 60 in rente. Bin 50% Schwerbehindert seit 1991 plus 10% seit 2006,also 60%. was wird genau mir abgezogen bei 2000euro brutto.
karlam 02.01.2008 | 20:46
Danke für die Nachricht an meine Person.Habe aber 45 Jahre gearbeitet.Deswegen gehe ich auch zum 01.04.08 in Rente
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