Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kai,
der Rentenversicherungsträger zieht die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein und Sie erhalten Ihre Rente netto ausgezahlt. Der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung wurde zum 01.01.2025 angehoben. Die Änderungen an Ihrer Rentenhöhe (netto) dürften hieraus resultieren. Diese Änderung wirkt sich bei der Rente erst mit einer Verzögerung von 2 Monate aus, das heißt zum 01.03.2025.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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