Hallo Klaus Schröder,
sofern Sie die Mindestversicherungszeit von 5 Rentenversicherungsjahren erfüllt haben und bis einschließlich 31.12.1946 geboren sind können Sie mit 65 Jahren in die Regelaltersrente gehen.
Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit Ihrer örtlichen Rentenservice-Stelle zur Klärung Ihrer individuellen Situation und Möglickeiten einer ev. früheren Rentenantragstellung anhand Ihrer persönlichen Daten.