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Experten-Antwort

Rente abgelehnt, Nahtlisigkeit auch, weiterhin krank

von Luna20.06.2024 | 15:41
2008 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Ausgesteuert und immer noch krank. Arbeitsagentur sagt, keine 25 Std wöchentlich mehr, Rente abgelehnt, könnte noch 6 Std täglich arbeiten, Nahtlosigkeit abgelehnt. Was nun ? Wie versichere ich mich ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.06.2024 | 11:01

Hallo Luna,

 

bezüglich Ihrer Krankenversicherung sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

 

Falls sich noch Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Rentenversicherung ergeben können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

 

Fragen zum Arbeitslosengeld können in diesem Forum leider nicht beantwortet werden. Vielleicht helfen Ihnen aber die Hinweise der anderen User.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

8 Antworten

Oh Mannam 20.06.2024 | 15:45
Sind Sie schon im Rentenalter. Ein wenig mehr Informationen würden da schon helfen.
Jam 20.06.2024 | 15:48
Arbeiten oder Bürgergeld.
Bellaam 20.06.2024 | 17:39
Dann bekommen Sie doch ganz normales ALG 1 im Rahmen Ihres Restleistungsvermögen oder nicht ? ALG1 darf wenn es nicht reicht aufgestockt werden.
Donnaam 20.06.2024 | 19:57
Nein. Wenn krank (im Sinne von aktuell arbeitsunfähig geschrieben), dann endet das ALG I ebenso wie die Lohnfortzahlung nach spätestens 6 Wochen. Es gibt dann Krankengeld. Nach einer gewissen Zeit endet aber der Anspruch auf Krankengeld ("ausgesteuert"!). Bürgergeld oder Aufstockung gibt es nicht, weil: offenbar längerfristig arbeitsunfähig, also erwerbsunfähig. Dann käme die Erwerbsminderungsrente in Frage, aber die Rentenversicherung ist offenbar anderer Meinung. Bliebe die Klage oder das Sozialamt.
Klaraam 20.06.2024 | 23:27
Wenn die DRV bereits den Rentenantrag abgelehnt hat, da man Sie noch für arbeitsfähig hält, wird die Nahtlosigkeit üblicherweise von der Arbeitsagentur abgelehnt. Haben Sie Widerspruch gegen die Ablehnung der Rente eingereicht? Sie können sich der Arbeitsagentur im Rahmen Ihres Leistungsvermögens zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Wichtig ist dabei, dass Sie bei der AA keine Krankschreibung einreichen. Lassen Sie sich umgehend beraten... Sozialverbände (VdK, SoVD) helfen gegen eine geringe Mitgliedsgebühr
Bellaam 21.06.2024 | 09:08
Zitat von Donna anzeigen
Das ist mir schon bewusst, aber man muss die Krankmeldung nicht abgeben bzw. lässt die Krankschreibung einfach sein ! Man stellt sich der Vermittlung zur Verfügung und bekommt das ALG ganz normal bezahlt. Denn sonst würde man ja ohne jegliche Zahlung dastehen was sehr unklug ist. Denn dann ist man nicht mehr versichert und das wäre fatal.
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