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rente abgelehnt,was nun?

von ich allein26.05.2010 | 12:01
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich habe eine unheilbar schleichende krankheit, habe deswegen auch eine rehe gemacht,leider habe ich nicht das befolgt was der arzt wollte,denn er meinte gleich einen renten antrag stellen. da ich erst 33 bin, hab ich den so lange bequatscht,das er mich nur arbeitsunfähig schreibt und irgendwann dann wieder meine arbeit aufnehme. der mediz.dienst ist aber der gleichen meinung das ich nicht mal mehr drei std am tag voll bekomme.die kk hat mich nun vor die tatsache gestellt,leistung an teilhabe zu beantragen oder ich werde gekündigt :-(...der antrag ist durch aber alle sagen ich soll die rente beantragen,ich weiss nicht mehr was ich machen soll....kann mir jemand sagen wo ich unabhängige beratung bekomme ,ohne das die rentenkasse oder kranken kasse mir drinn hängt?danke gruss ich allein

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Krankenkasse kann/darf Sie zur Reha-Beantragung verpflichten (§ 51 SGB V). Diesen Antrag müssen dann auch stellen, sonst wird die KK das Krankengeld nach 10 Wochen einstellen. Wird die Reha von der Rentenversicherung aufgrund der Diagnosen bewilligt, sollten Sie diese auch antreten. Während dieser Maßnahme sollten Sie den zuständigen Ärzten alle Leiden angeben die Sie haben und evtl. mit dem Sozialdienst dieser Kureinrichtung alles besprechen. Das ist mein Vorschlag.

11 Antworten

Arnoldam 26.05.2010 | 12:33
Das was SIE wollen bzw. anstreben, können doch letztlich auch nur Sie selbst entscheiden. Wenn Sie jetzt eben aufgrund ihres derzeitigen schlechten Gesundheitszustandes eine EM-Rente anstreben, weil Sie z.b. eine Arbeitsaufnahme oder eine Umschulung gesundheltich meinen nicht durchhalten zu können, sollten Sie eben einen EM-Antrag stellen.
ich alleinam 26.05.2010 | 12:56
danke für die schnelle antwort... mein problem ist ich weiss nicht wie man das wieder rückgängig macht,da ich ja in den antrag auf teilhabe gezwungen wurde,und mein gesundheitlicher zustand hält eine umschulung nicht stand.und die rentenkasse behart immer noch auf den bericht der reha und der est ist denen egal,und da hab ich es versaut :-(((( gibt es denn irgendeine stelle die mir helfen kann? das wieder rückgängig zu machen gruss
Arnoldam 26.05.2010 | 13:06
Naja, natürlich war es ein großer Fehler sich selbst in der Reha als nur arbeitsunfähig und nicht dem Vorschlag der Ärzte nach einer EM-Rente zu folgen. Aber darüber sich jetzt weiter zu ärgern bringt ja auch nichts. Verschüttete Milch quasi. Aber seinen Sie gewiss, das so einen Fehler schon einige vor ihnen ebenfalls und zwar genau so gemacht haben...
Arnoldam 26.05.2010 | 13:22
Bezüglich einer von der Krankenkasse und Rentenversicherung unabhängigen und auch recht günstigen Beratung bleibt eigentlich nur der VDK oder der SoVD. Sie können natürlich auch gleich zu einem Anwalt gehen, aber dann wirds eben teurer...
ich alleinam 26.05.2010 | 13:23
danke an alle die sich meine fragen anhemen.....an den experten... das mit der reha ist alles schon gelaufen,ich bin seid 2.03.09 kzh,bekomme seid 15.04.09 krankengeld,ab 30.08 läuft das aus,und ich soll dann in hartz 4 fallen,bin aber gesund heitlich nicht in der lage die teilhabe an arbeit zu leisten...laut gutachten ,dennoch soll ich das antreten ..aber ich könnte das umwandel in ein renten antrag ...blos wie? ich bin da nicht so wortgewand ,denn der erste renten antrag ist aufgrund der sache aus der reha abgelehnt. ist alles schwierig für mich ,denn alle ärzte sagen ,rente, nur die renten kasse und kranken kasse wollen das nicht ...
ich alleinam 26.05.2010 | 13:33
super danke arnold ...nun weiss ich wo ich hin muss ....danke danke
Brilleam 26.05.2010 | 14:56
Ebenso unabhängig und dazu völlig kostenfrei ist die Hilfe bei Ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich! Erkundigen Sie sich nach dem örtlichen 'Versicherungsamt' (heißt je nach Bundesland auch etwas anders).
ich alleinam 26.05.2010 | 15:15
danke danke ...ich schau gleih mal nach lg
Brilleam 26.05.2010 | 16:12
Also bei mir im Ort gehen selbst die Mitarbeiter des VdK in Ihren eigenen Rentenangelegenheiten gerne zum örtlichen Versicherungsamt ... und das nicht nur, um dort Kopien beglaubigen zu lassen! Zugegeben: viele Städte und Gemeinden lassen Ihre Bürger in dieser wichtigen Angelegenheit inzwischen ziemlich allein!
Arnoldam 26.05.2010 | 16:04
Naja, ob die Leute bei einer Stadt/Kreisverwaltung oder sonstigen Ämter, wo lediglich z.b. Rentenanträge aufgenommen / ausgefüllt werden und sonst eigentlich kein konkretes Fachwissen zu Rentenangelegenheiten vorliegt, in so einem doch etwas speziellem Fall weiterhelfen können ? Das wage ich aber mal stark zu bezweifeln... Gehen Sie zum VDK/SoVD - dort sitzen - in der Regel jedenfalls - wirklich erfahrene Mitarbeiter, die sich auch gerade mit so einem Fall wie den ihrigen auskennen sollten.
Detlefam 26.05.2010 | 18:00
Wenn Sie die Teilhabe erstmal antreten würden ( oder besser müssen ) und dann nach wenigen Tagen aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssten, könnte daurch dann auf quasi diesem Umwege dioch noch eine EM-Rente werden. Eine abgebroche Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen , macht sich bei einem dann zu stellendem EM-Antrag immer sehr gut....
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