Die Krankenkasse kann/darf Sie zur Reha-Beantragung verpflichten (§ 51 SGB V). Diesen Antrag müssen dann auch stellen, sonst wird die KK das Krankengeld nach 10 Wochen einstellen. Wird die Reha von der Rentenversicherung aufgrund der Diagnosen bewilligt, sollten Sie diese auch antreten. Während dieser Maßnahme sollten Sie den zuständigen Ärzten alle Leiden angeben die Sie haben und evtl. mit dem Sozialdienst dieser Kureinrichtung alles besprechen. Das ist mein Vorschlag.