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Experten-Antwort

Rente abschlagsfrei

von Sabine13.05.2025 | 17:53
243 Ansichten
13 Antworten
Nach 3 jahren fachschulstudium zur Kinderkrankenschwester,arbeite ich seit 1980 als Kinderkrankenschwester,ich habe im Herbst 2025 45 Jahre eingezahlt.Kann ich ohne Abschläge in die Rente gehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.05.2025 | 08:36

Hallo Sabine, 

 

da hier im Forum nur allgemein geantwortet werden kann, ohne ihren persönlichen Versicherungsverlauf zu kennen, kann hier keine Aussage gemacht werden, wann Sie die 45 Jahre erfüllt haben.

 

Es ist daher ratsam sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und diese Frage dort zu stellen bzw. in einer Rentenauskunft unter der dem Punkt I " Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nachzulesen.

 

Sie müssen 2 Bedingungen erfüllen: 45 Jahre /540 Kalendermonate erfüllen (wobei bestimmte Zeiten wie schulische Zeiten oder bestimmte Zeiten des längeren Bezuges von Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nicht angerechnet werden)
und das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter dafür erfüllen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Altersrente ohne Abschlag gezahlt werden. Das Lebensalter wäre 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze.

 

Es ist also auch möglich, dass es Zeiten in Ihrer Versicherungsbiographie gibt, wo diese Zeiten für die 45 Jahre nicht mitzählen, weil sie nicht einfach rechnen können, Beginn Arbeit 01.09.1980 plus 45 Jahre. Das geht leider nicht, denn es wird jeder Monat seit dem Arbeitsbeginn ausgezählt. Daher kann es sein, dass es gewisse Lücken im Versicherungskonto gibt, die für die 45 Jahre nicht mitzuzählen, dadurch verschiebt sich die Erfüllung der 45 Jahre nach hinten zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Bitte wenden Sie sich daher an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder vereinbaren Sie einen Termin (ggfs. auch gerne telefonisch) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle bei Ihnen in der Nähe. 

12 Antworten

Königam 13.05.2025 | 17:58
Sehen Sie in Ihre Rentenauskunft. Dort steht alles schwarz auf weiß!
Kommt drauf anam 13.05.2025 | 18:02
Wenn Sie diese spezielle Wartezeit von mindestens 45 Jahren erfüllen, ist die erste Voraussetzung für die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" erfüllt. Weiterhin bekommen Sie diese Rente aber nur frühestens 2 Jahre vor Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Hier die Regelaltersgrenzen für die gesetzliche Rente, abhängig vom Geburtsjahr: 1953 65 + 7 Monate 1954 65 + 8 Monate 1955 65 + 9 Monate 1956 65 + 10 Monate 1957 65 + 11 Monate 1958 66 1959 66 + 2 Monate 1960 66 + 4 Monate 1961 66 + 6 Monate 1962 66 + 8 Monate 1963 66 + 10 Monate ab 1964 67 Jahre
.am 13.05.2025 | 18:12
König schrieb

Auch das steht alles individuell in der Rentenauskunft. Man muss diese nur mal lesen.

Ja und? Sind Fragen verboten, die Ihnen nicht gefallen oder Ihrer Meinung nach überflüssig sind?
Königam 13.05.2025 | 20:12
. schrieb

Ja und?

Sind Fragen verboten, die Ihnen nicht gefallen oder Ihrer Meinung nach überflüssig sind?

Die Fragen sind tatsächlich überflüssig, es sei denn Sie sehen die Rentenauskunft für überflüssig an. Könnte bei Ihrem Kleingeist ja so sein. Haben Sie auch fachlich beizutragen, oder wollen Sie sich in der Anonymität nur mal wichtig machen?
Schadeam 14.05.2025 | 04:32
Steht in der Rentenauskunft unter AR für besonders langj. Versicherte. So ein Ding liegt garantiert im Rentenordner wenn Sie schon knapp 45 Jahre arbeiten.
Es ist so einfacham 14.05.2025 | 06:52
König schrieb

Die Fragen sind tatsächlich überflüssig, es sei denn Sie sehen die Rentenauskunft für überflüssig an. Könnte bei Ihrem Kleingeist ja so sein. Haben Sie auch fachlich beizutragen, oder wollen Sie sich in der Anonymität nur mal wichtig machen?

Auch wenn Möchtegern-Oberlehrer "König" (wieso eigentlich nicht "Kaiser"?) ach so gerne in seiner Herrlichkeit ganz alleine bestimmen will, wer hier was fragt oder antwortet, wird das absolut keinen User davon abhalten, hier weiterhin zu fragen und zu antworten, wie es ihm gefällt. Tja, schwere Zeiten für einen Absolutisten und Nachwuchs-Diktatorlein:-)
Erstdenken, dann schreiben.am 14.05.2025 | 11:03
Es ist so einfach schrieb

Auch wenn Möchtegern-Oberlehrer "König" (wieso eigentlich nicht "Kaiser"?) ach so gerne in seiner Herrlichkeit ganz alleine bestimmen will, wer hier was fragt oder antwortet, wird das absolut keinen User davon abhalten, hier weiterhin zu fragen und zu antworten, wie es ihm gefällt.

Tja, schwere Zeiten für einen Absolutisten und Nachwuchs-Diktatorlein:-)

Was für ein fachlich sinnfreier und damit überflüssiger Beitrag. Hört Ihnen sonst niemand zu? Nebenbei hat @ König völlig Recht, denn im Ergebnis sagt die Expertenantwort nichts anderes, aber das verstehen Leute wie Sie ja doch nicht.
Maxam 14.05.2025 | 11:09
Wenn Sie 1980 mit dem Berufsleben begonnen haben, sollten Sie 4 Jahre älter sein, als ich. Wenn die 45 tatsächlich erreicht sind, können Sie nicht vor 2028 in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Wahrscheinlich haben Sie da wohl die Rente mit 63 auf dem Schirm, die es für Ihren Jahrgang aber so nicht mehr gibt. Wenn Sie durchaus früher in Rente möchten und nicht schwerbehindert sind, bleibt nur die Rente für langjährig Versicherte(35 Versicherungsjahre) . Diese können Sie schon nächstes Jahr in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von 13,8 %.
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