Hallo Sabine,
da hier im Forum nur allgemein geantwortet werden kann, ohne ihren persönlichen Versicherungsverlauf zu kennen, kann hier keine Aussage gemacht werden, wann Sie die 45 Jahre erfüllt haben.
Es ist daher ratsam sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und diese Frage dort zu stellen bzw. in einer Rentenauskunft unter der dem Punkt I " Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nachzulesen.
Sie müssen 2 Bedingungen erfüllen: 45 Jahre /540 Kalendermonate erfüllen (wobei bestimmte Zeiten wie schulische Zeiten oder bestimmte Zeiten des längeren Bezuges von Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nicht angerechnet werden)
und das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter dafür erfüllen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Altersrente ohne Abschlag gezahlt werden. Das Lebensalter wäre 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Es ist also auch möglich, dass es Zeiten in Ihrer Versicherungsbiographie gibt, wo diese Zeiten für die 45 Jahre nicht mitzählen, weil sie nicht einfach rechnen können, Beginn Arbeit 01.09.1980 plus 45 Jahre. Das geht leider nicht, denn es wird jeder Monat seit dem Arbeitsbeginn ausgezählt. Daher kann es sein, dass es gewisse Lücken im Versicherungskonto gibt, die für die 45 Jahre nicht mitzuzählen, dadurch verschiebt sich die Erfüllung der 45 Jahre nach hinten zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte wenden Sie sich daher an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder vereinbaren Sie einen Termin (ggfs. auch gerne telefonisch) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle bei Ihnen in der Nähe.