Hallo Sabine,
da hier im Forum nur allgemein geantwortet werden kann, ohne ihren persönlichen Versicherungsverlauf zu kennen, kann hier keine Aussage gemacht werden, wann Sie die 45 Jahre erfüllt haben.
Es ist daher ratsam sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden und diese Frage dort zu stellen bzw. in einer Rentenauskunft unter der dem Punkt I " Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nachzulesen.
Sie müssen 2 Bedingungen erfüllen: 45 Jahre /540 Kalendermonate erfüllen (wobei bestimmte Zeiten wie schulische Zeiten oder bestimmte Zeiten des längeren Bezuges von Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nicht angerechnet werden)
und das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter dafür erfüllen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Altersrente ohne Abschlag gezahlt werden. Das Lebensalter wäre 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Es ist also auch möglich, dass es Zeiten in Ihrer Versicherungsbiographie gibt, wo diese Zeiten für die 45 Jahre nicht mitzählen, weil sie nicht einfach rechnen können, Beginn Arbeit 01.09.1980 plus 45 Jahre. Das geht leider nicht, denn es wird jeder Monat seit dem Arbeitsbeginn ausgezählt. Daher kann es sein, dass es gewisse Lücken im Versicherungskonto gibt, die für die 45 Jahre nicht mitzuzählen, dadurch verschiebt sich die Erfüllung der 45 Jahre nach hinten zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte wenden Sie sich daher an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder vereinbaren Sie einen Termin (ggfs. auch gerne telefonisch) bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle bei Ihnen in der Nähe.
Wenn Sie diese spezielle Wartezeit von mindestens 45 Jahren erfüllen, ist die erste Voraussetzung für die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" erfüllt.
Weiterhin bekommen Sie diese Rente aber nur frühestens 2 Jahre vor Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze.
Hier die Regelaltersgrenzen für die gesetzliche Rente, abhängig vom Geburtsjahr:
1953 65 + 7 Monate
1954 65 + 8 Monate
1955 65 + 9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate
1962 66 + 8 Monate
1963 66 + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre
Auch das steht alles individuell in der Rentenauskunft. Man muss diese nur mal lesen.
Ja und?
Sind Fragen verboten, die Ihnen nicht gefallen oder Ihrer Meinung nach überflüssig sind?
Die Fragen sind tatsächlich überflüssig, es sei denn Sie sehen die Rentenauskunft für überflüssig an. Könnte bei Ihrem Kleingeist ja so sein. Haben Sie auch fachlich beizutragen, oder wollen Sie sich in der Anonymität nur mal wichtig machen?
Auch wenn Möchtegern-Oberlehrer "König" (wieso eigentlich nicht "Kaiser"?) ach so gerne in seiner Herrlichkeit ganz alleine bestimmen will, wer hier was fragt oder antwortet, wird das absolut keinen User davon abhalten, hier weiterhin zu fragen und zu antworten, wie es ihm gefällt.
Tja, schwere Zeiten für einen Absolutisten und Nachwuchs-Diktatorlein:-)
Auch wenn Möchtegern-Oberlehrer "König" (wieso eigentlich nicht "Kaiser"?) ach so gerne in seiner Herrlichkeit ganz alleine bestimmen will, wer hier was fragt oder antwortet, wird das absolut keinen User davon abhalten, hier weiterhin zu fragen und zu antworten, wie es ihm gefällt.
Tja, schwere Zeiten für einen Absolutisten und Nachwuchs-Diktatorlein:-)
Wenn Sie 1980 mit dem Berufsleben begonnen haben, sollten Sie 4 Jahre älter sein, als ich. Wenn die 45 tatsächlich erreicht sind, können Sie nicht vor 2028 in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Wahrscheinlich haben Sie da wohl die Rente mit 63 auf dem Schirm, die es für Ihren Jahrgang aber so nicht mehr gibt. Wenn Sie durchaus früher in Rente möchten und nicht schwerbehindert sind, bleibt nur die Rente für langjährig Versicherte(35 Versicherungsjahre) . Diese können Sie schon nächstes Jahr in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von 13,8 %.
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