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Rente +ALG I

von iris28.12.2009 | 10:22
1476 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage zum ALG I. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente und werde arbeitslos. Wird durch den Erhalt der EM Rente das ALG I gekürzt od. die Rente, oder irgendwie miteinander verrechnet? Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.12.2009 | 13:46

Hallo "iris",

es ist unterschiedlich, ob Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bekommen:

Trifft eine Rente wegen TEILWEISER Erwerbsminderung (EM) und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und mindert ggfs. die monatliche Rentenleistung. Ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit ergibt sich in diesen Fällen nicht, da Arbeitslosengeld auch neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen ist. Nach § 142 SGB 3 hat die Agentur für Arbeit allerdings Bezieher einer teilweisen EM-Rente aufzufordern, innerhalb eines Monats die volle EM-Rente zu beantragen, sofern der Rentenbezieher sein Restleistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr verwerten kann.

Bereits seit 01.01.2001 ist Arbeitslosengeld, das gleichzeitig neben einer Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung gezahlt wird, nicht mehr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Mit Beginn der laufenden Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei rückwirkender Bewilligung der Rente hat die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger, hierzu verweise ich auf die Ausführungen von "Wilks", also Rückzahlungspflicht ALG I nur in Höhe der monatlichen Rente.

3 Antworten

Rentnerinam 28.12.2009 | 11:38
Gehts hier um volle oder um teilweise EM-Rente?
Wilksam 28.12.2009 | 11:06
Mit Zuerkennung/Auszahlung der EM-Rente fällt die ALG I Zahlung seitens der AfA natürlich sofort weg, da Sie im selben Zeitraum nicht " doppelt " Leistungen erhalten können. Sollte die EM-Rente zurückdatiert werden - also in den Bezugszeitraum des ALG I fallen - wird natürlich die zu erwartende Rentennachzahlung erstmal mit dem in dem Zeitraum bezogenem ALG I verrechnet. Das läuft automatisch zwischen der Rentenversicherung und der AfA. Sollte dann noch eine Restsumme aus der Rentennachzahlung übrig sein, wird ihnen diese dann von der RV ausgezahlt. Wenn nicht ( also wenn das ALG I höher war in den Zeitraum als die EM-Rente ) brauchen Sie aber an die AfA nichts nachbezahlen.
Jochenam 28.12.2009 | 11:19
Hallo Sie bekommen die Höhere Zahlung ist der Erlaubte Zuverdienst/ALG1 höher wird die Rente nicht ausbezahlt, wegen überschreitung der zuverdienst Grenze! MFG
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