Hallo Ratlos27,
als Mutter sind Sie für jedes Kind auch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert und zwar vergleichbar mit dem Durchschnittslohn aller Versicherten. Je Kind sind das drei Jahre Kindererziehungszeiten.
Zusätzlich können in Ihrem Versicherungskonto Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des jeweiligen Kindes angerechnet werden. Ausnahmen sind allerdings zu beachten, z.B. gibt es Ausschlussgründe für Beamte oder mehr als geringfügig selbständig Tätige.
Diese Zeiten sind jedoch nur anrechenbar während der Erziehung in Deutschland. Sofern Ihr Ehepartner jedoch im Rahmen der sogenannten Ausstrahlung für eine deutsche Firma im Ausland tätig ist, können ggf. die Zeiten der Kindererziehung im entsprechenden Ausland auch in der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden.
Ansonsten sind Ihre Ausführungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung schlüssig. Bezüglich Regelungen dazu im Ehevertrag verweisen wir jedoch auf das Familiengericht bzw. auf im Familienrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Hier fehlen uns die rechtlichen Erfahrungen zu Ehevertragsrecht, um eine richtige Auskunft hierzu geben zu können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung