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Experten-Antwort

Rente als Frau regeln im Ehevertrag

von Ratlos2703.03.2020 | 21:00
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Guten Tag! Ich habe in letzter Zeit viel zum Thema Rentenabsicherung als Frau gelesen und stosse immer wieder auf die Empfehlung das Thema in einem Ehevertrag abzusichern. In meinem Fall würde ich am Ende des Tages ca. 5 Jahre nur den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rente einzahlen, da ich während eines Auslandseinsatzes meines Mannes dort Kinder bekommen habe/werde. Es handelt sich dabei nicht um offizielle Elternzeit (daher der Mindestbeitrag). Mein Mann und ich verdienen Stand heute gleich viel und arbeiten beide bereits seit 10 Jahren (wir sind beide 36 Jahre alt). Im Falle einer Scheidung wäre ich durch den Versorgungsausgleich rententechnisch genauso wie mein Mann aufgestellt, denn wir hätten beide nur die Hälfte der in der Ehe erwirtschafteten Rente. Mir ist in unserer Konstellation nicht klar in wie weit ich mich als Frau noch absichern sollte/könnte. Ich habe nach wie vor eine Wiedereinstellungsgarantie meines Arbeitgebers in einem Konzern. Den einzigen Nachteil den ich sehe betrifft die Betriebsrente, in die ich nicht mehr einzahle, er aber schon. Habe ich einen Denkfehler gemacht oder sollte ich dennoch etwas in einem Ehevertrag regeln? Das wir zusätzlich für die Rente sorgen steht außer Frage. Es geht mir nur um den Fall einer Scheidung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen A.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos27,

als Mutter sind Sie für jedes Kind auch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert und zwar vergleichbar mit dem Durchschnittslohn aller Versicherten. Je Kind sind das drei Jahre Kindererziehungszeiten.

Zusätzlich können in Ihrem Versicherungskonto Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des jeweiligen Kindes angerechnet werden. Ausnahmen sind allerdings zu beachten, z.B. gibt es Ausschlussgründe für Beamte oder mehr als geringfügig selbständig Tätige.

Diese Zeiten sind jedoch nur anrechenbar während der Erziehung in Deutschland. Sofern Ihr Ehepartner jedoch im Rahmen der sogenannten Ausstrahlung für eine deutsche Firma im Ausland tätig ist, können ggf. die Zeiten der Kindererziehung im entsprechenden Ausland auch in der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden.

Ansonsten sind Ihre Ausführungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung schlüssig. Bezüglich Regelungen dazu im Ehevertrag verweisen wir jedoch auf das Familiengericht bzw. auf im Familienrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Hier fehlen uns die rechtlichen Erfahrungen zu Ehevertragsrecht, um eine richtige Auskunft hierzu geben zu können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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