Bei einer Geburt am 27.10.56 kommt derzeit nur eine Erwerbsminderungsrente in Frage.
Für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ist es unter anderem erforderlich, dass in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind. Diese Voraussetzung scheint im vorliegenden Fall nicht erfüllt zu sein.
Ob die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente hier dennoch sinnvoll sein kann, sollte in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden.
Denkbar wäre z.B.: dass die Erwerbsminderung bereits zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit eingetreten ist, bei welchen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch erfüllt waren.