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Experten-Antwort

Rente als Schwerbehinderte und weiterarbeiten

von Kirsten 6116.03.2023 | 15:27
229 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte als Schwerbehinderte mit 64 Jahren und 6 Monaten regulär in Rente gehen.Da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, möchte ich weiter arbeiten. Ist mein Arbeitgeber(großer Konzern) verpflichtet,mich weiter zu beschäftigen oder kann er es ablehnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kirsten61,

zum Arbeitsrecht können wir Sie leider nicht beraten. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und klären, ob Sie weiterarbeiten können.

Aus Sicht der Rentenversicherung ist der gewünschte Rentenbezug und der Verdienst aus der Weiterbeschäftigung möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Abschlägeam 16.03.2023 | 15:34
Hallo Kirsten, da dies 'Arbeitsrecht' betrifft, kann in diesem Forum der Rentenversicherung dazu nichts gesagt werden. Fragen Sie bei der Personalabteilung des Konzerns nach oder ggfs. beim Betriebsrat/ und oder Behindertenbeauftragtem, ob es irgendwelche für Sie nicht eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ersichtliche Einschränkungen geben könnte. Seitens der DRV dürfen Sie Rente beziehen UND weiter arbeiten und dabei auch unbegrenzt hinzuverdienen.
Oh jeam 16.03.2023 | 15:32
Woher soll die Rentenversicherung denn wissen wozu ein AG verpflichtet ist, oder nicht. Ihr AG kann machen was er will. Wenn er dabei gegen Gesetze verstößt dürfen Sie das gerne mit dem AG und einem Anwalt klären.
Klugpuperam 16.03.2023 | 15:58
41 SGB 6 Ggf. gibt es Kommentierung und Rechtsprechung.
W°lfgangam 17.03.2023 | 22:57
Hallo Kirsten 61, Sie können Ihren vergilbten Arbeitsvertrag nachlesen? ;-) grundsätzlich endeten Arbeitsverhältnisse mit 65./jetzt Regelaltersgrenze (früher eben 65/jetzt anzupassen bis 65+). Sofern Sie keinen AT-Vertrag haben, der explizit eine Altersgrenze vorsieht/bei Bezug auf einen vorgezogenen Altersrentenbeginn /dann sofortiges Beschäftigungsende, können Sie natürlich neben der Rente bis zum arbeitsvertraglichen Beschäftigungsende beschäftigt bleiben. Seit 01.07.2017 sicher kein 'Neuland' mehr für die AG - bei der Vielzahl der neben der Rente Weiterbeschäftigten ... Tipp: PA fragen! Gruß w.
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