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Experten-Antwort

Rente als Teilrente

von Stine15.06.2011 | 18:37
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Ich erwäge mit 63 Rente zu beantragen un weiter verkürzt zu arbeiten. Ich würde also meine Altersrente für langjährige Versicherte als Teilrente bekommen un so knapp 1000 € Arbeitsverdienst. Mit 65 + erde ich dann nur noch Rentner sein. Wie wird meine Regelaltersrente dann berechnet. 1.Bekomme ich einfach meine Rente für langjährige Versicherte, die ja Rentenabschläge von 7,5 % enthält als Vollrente oder Bekomme ich für meine Rentenbeiträge aus den 2 Jahren noch zusätzliche Entgeltepunkte ? Wieviel % Abschlag hat meine Regelaltersrente mit 65 + oder kann ich nachdem ich mit 63 schon Teilrentener werde nicht mehr in die Regelalterrente wechseln und es bleibt bei den 7,5 % Abschlag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stine,

nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen. Sie erhalten also auch mit Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Frage nach den dann maßgeblichen Abschlägen gestaltet sich etwas komplizierter. Diejenigen Entgeltpunkte, aus denen bereits die Teilrente gezahlt wurde, behalten den bisherigen Zugangsfaktor und damit den Abschlag von 7,5%. Für die restlichen Entgeltpunkte wird der Zugangsfaktor auf 1,0 angehoben, wenn Sie die Vollrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Für die Zeit der Beschäftigung neben des Teilrentenbezugs werden sog. Zuschlagsentgeltpunkte ermittelt, für die der Zugangsfaktor wiederum neu bestimmt wird und unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls 1,0 beträgt.

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