Hallo Stine,
nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen. Sie erhalten also auch mit Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Frage nach den dann maßgeblichen Abschlägen gestaltet sich etwas komplizierter. Diejenigen Entgeltpunkte, aus denen bereits die Teilrente gezahlt wurde, behalten den bisherigen Zugangsfaktor und damit den Abschlag von 7,5%. Für die restlichen Entgeltpunkte wird der Zugangsfaktor auf 1,0 angehoben, wenn Sie die Vollrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Für die Zeit der Beschäftigung neben des Teilrentenbezugs werden sog. Zuschlagsentgeltpunkte ermittelt, für die der Zugangsfaktor wiederum neu bestimmt wird und unter den o. g. Voraussetzungen ebenfalls 1,0 beträgt.