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Experten-Antwort

Rente als Teilrentner

von INGENIUS14.08.2023 | 20:43
115 Ansichten
3 Antworten
Zählt die Rente, die man als Teilrentner bezieht kumulativ mit anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und deren sozialversicherungspflichtigem Brutto zum Brutto-Gesamtbetrag, der mit der Beitragsgrenze für die KV bewertet wird? z.B.: Gleichzeitiger Bezug von 1. Rente als Teilrentner 1.200€ 2. SV Brutto Beschäftigung 1 = 2000,-€ 3. SV Brutto Beschäftigung 2 = 2000,-€, für den Fall B2 SV Brutto =4000,-€ Fall A - die 3 Beträge werden zusammen als gesamtes SV-pflichtiges Brutto gerechnet = 5.200€, diese Summe ist größer als die Bemessungsgrenze (4987,50€) in 2023 - daraus folgt, dass am Ende des Jahres der zuviel gezahlte KV-Beitrag zurück erstattet werden muß? Wenn ja, durch wen von den 3 Brutto-Zahlern (Rentenversicherung, Arbeitgeber Beschäftigung 1 und/oder Arbeitgeber Beschäftigung 2)? Fall B - NUR die SV Brutto der Beschäftigung 1 und 2 werden zusammengerechnet für die Ermittlung des Gesamt SV pflichtigen Bruttos zur Bezugnahme zur Bemessungsgrenz für die KV (Krankenversicherung)? Fall B1: die Summe ist kleiner als die Bessungsgrenze - keine Auswirkung Fall B2; die Summe (6.000,-€) wäre größer als 4.987,50€. Wie wird die Rückzahlungsverpflichtung der zuviel gezahlten KV Beiträge durch die Krankenkasse organisiert und berechnet und wer (evtl. anteilig) muß diese an den Arbeitnehmer zurückzahlen? Mit welcher Begründung wird der Arbeitgeber aufgefordert die zuviel gezahlten KV Beiträge zurückzuzahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.08.2023 | 08:42

Hallo INGENIUS,

 

Fragen zum Krankenversicherungsrecht können hier im Rentenforum nicht beantwortet werden. 

Wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse oder an ein entsprechendes Forum zum Krankversicherungsrecht.

2 Antworten

Alle 3am 14.08.2023 | 21:32
Für alle 3 Einkommen werden bei einem gesetzliche Versicherten Krankenkassenbeiträge fällig, also auch für die gesetzliche Rente. Wird die KV-Bemessungsgrenze überschritten, ist die Krankenkasse für die Beitragserstattung zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen spielt die Höhe der Einkommen natürlich keine Rolle.
Falsches Forumam 15.08.2023 | 05:42
Ihre Frage gehört in ein Forum der Krankenkasse und nicht in dieses Forum.
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