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Experten-Antwort

Rente an Sohn

von Tomi14.02.2024 | 14:35
880 Ansichten
12 Antworten
Ist witwenrente an Sohn auszuzahlen möglich, Der Ehemann lebt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2024 | 12:13

Hallo Tomi,

leider ist aus Ihrer Frage nicht zu erkennen, auf was Sie hinaus wollen:

Die Frau ist Witwe? Der Mann verstorben? Rente soll auf das Konto vom Sohn überwiesen werden?

Oder der Mann ist Witwer? Die Frau verstorben? Die Rente soll auf das Konto vom Sohn überwiesen werden?

 

Ist dies der Fall, dann ist das möglich. Auf dem Rentenantrag R0500 geben Sie dann unter Punkt 5 an, dass das Geld auf das Konto vom Sohn überwiesen werden soll.

Wird die Witwenrente schon bezogen, dann teilen Sie dies dem Renten Service der Deutschen Post mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem jährlich zugesandten Rentenanpassungsbescheid.

11 Antworten

Renteam 14.02.2024 | 14:42
Die Rente kann überall hingezahlt werden lassen. Hauptsache der Berechtigte hier Witwer stimmt zu
Rätselam 14.02.2024 | 14:47
Sie bekommen Witwenrente, obwohl Ihr Ehemann noch lebt? Sehr unwahrscheinlich.
Erklärbäram 14.02.2024 | 14:49
Rätsel schrieb

Sie bekommen Witwenrente, obwohl Ihr Ehemann noch lebt?

Sehr unwahrscheinlich.

So wie ich das verstehe, fragt der Sohn, an den die Witwenrente ausgezahlt werden soll, für den Vater/Witwer an - Ehefrau wohl verstorben.
.am 14.02.2024 | 15:06
Warum soll der Sohn der Verstorbenen die Witwerrente seines Vaters überwiesen bekommen? Der Vater kann den Betrag doch per Dauerauftrag monatlich an den Sohn überweisen...
klar geregeltam 14.02.2024 | 15:37
Hier erfahren Sie alles Wesentliche zum Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Empfänger der Zahlung ist bei Waisen vor dem 18. Lebensjahr der noch lebende Elternteil, danach, sofern die Vorraussetzungen für den weiteren Bezug einer Waisenrente gegeben sind, die Waise selbst. Eine Witwenrente steht dem hinterbliebenen Ehepartner zu, nicht seinen Kindern. Und wird deshalb auf dessen Konto überwiesen. 'Familienintern' können natürlich andere Absprachen getroffen werden (z.B. Vater überweist seine Witwenrente an Sohn), aber das geht dann die DRV nichts an. Und dann gibt es evtl.noch Ausnahmen im Falle einer 'gesetzlichen Betreuung', wenn es also ein von einem Betreuer verwaltetes Konto gibt... Aber wenn dann der Sohn nicht selbst 'gesetzlicher Betreuer' ist, hat auch er keinen Zugriff darauf und dürfte über dieses Geld aber auch trotzdem nicht für seine eigenen Interessen verfügen sondern nur für die Interessen des Betreuten.
ThomasRam 14.02.2024 | 17:09
Ja, falls der Ehemann stirbt.
klar geregeltam 14.02.2024 | 17:19
ThomasR schrieb

Ja, falls der Ehemann stirbt.

Wenn der hinterbliebene Ehemann stirbt, gibt es keine Witwenrente mehr. Der Anspruch darauf endet mit dem Todesmonat des anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Und der Sohn hat auch dann keinen Anspruch auf diese 'Witwenrente', sondern der 'Nachlass'. Nur wenn der Sohn selbst verheiratet ist und sein Ehemann stirbt, dann hätte er einen Anspruch auf eine 'Witwenrente', sofern die Ehe bereits mindestens ein Jahr bestand.
ThomasRam 14.02.2024 | 17:43
klar geregelt schrieb

Wenn der hinterbliebene Ehemann stirbt, gibt es keine Witwenrente mehr. Der Anspruch darauf endet mit dem Todesmonat des anspruchsberechtigten Hinterbliebenen.

Und der Sohn hat auch dann keinen Anspruch auf diese 'Witwenrente', sondern der 'Nachlass'.

Nur wenn der Sohn selbst verheiratet ist und sein Ehemann stirbt, dann hätte er einen Anspruch auf eine 'Witwenrente', sofern die Ehe bereits mindestens ein Jahr bestand.

Ja, das war wohl Wunschdenken im Eifer des Gefechts ;-) Leider kann man seine Beiträge nachträglich nicht korrigieren ... Es könnte aber theoretisch ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entstehen (wenn auch unwahrscheinlich): "Sind Sie minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen."
Manometeram 15.02.2024 | 07:49
Eventuell formulieren Sie Ihre Frage nochmal so, dass man sie versteht. Ganze Sätze wären auch hilfreich.
wenn...am 15.02.2024 | 08:05
... aber mit den bereits gegebenen Beiträgen Ihre Frage bereits beantwortet wurde , ist es durchaus nicht notwendig, Ihre Frage neu zu formulieren, denn dann wäre ja alles geklärt
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