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Experten-Antwort

Rente, Antrag. Krankenkasse

von Lena21.08.2023 | 20:43
173 Ansichten
2 Antworten
Ich schreibe Ihnen, weil ich eine Frage habe. Ich bin 67 Jahre alt und im Ruhestand. Leider habe ich aufgrund meiner Behinderung in meinem Leben nicht viel gearbeitet. Heute habe ich bei der DRV angerufen und meine Rente wird etwa 250 Euro im Monat betragen. Daher meine Frage, wer wird meine Krankenversicherung bezahlen? Ich danke Ihnen für alle Ihre Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2023 | 04:45

Guten Morgen Lena,

ich kann mich meinem vorherigen Kommentator Abschläge erneut anschließen.

Grundsätzlich könnten Sie durch die gesetzliche Rente, Kranken – und pflegeversichert sein. Allerdings wäre es wichtig zu wissen, ob neben Ihrer Rente auch noch andere Einkünfte wie beispielsweise Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder ähnliches vorhanden sind.

Sollten Sie grundsätzlich Anspruch auf die gesetzliche Rente haben, und pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sein, werden direkt ca. 12 Prozent von Ihrer Rentenzahlung einbehalten und Sie als Rentner in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sollten Sie privat versichert sein, könnten Sie einen Zuschuss in Höhe von 8,1 Prozent Ihres Bruttorentenbetrages erhalten und müssten sich dann um die weitere Bezahlung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung anderweitig kümmern. Wenn Sie jedoch ausschließlich Einkünfte in Höhe von 250 Euro monatlich zur Verfügung haben sollten, rate ich Ihnen, sich ggf. an das Sozialamt Ihrer Stadt zu wenden und sich bezüglich Grundsicherung im Alter, Wohngeld etc. kundig zu machen.

Im Zweifel ist jedoch bei Fragen zur Versicherteneigenschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung Ihre zuständige Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

 

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

Abschlägeam 21.08.2023 | 22:15
Wer bezahlt den jetzt Ihre Krankenversicherung? Bzw. was heißt, Sie sind im 'Ruhestand', bekommen Sie noch von woanders her eine z.B. Betriebsrente? Wenn Sie nur diese Rente erhalten und in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, würden Beiträge für KV/PV direkt von dem Rentenbetrag einbehalten werden (ca. 11%) Sollten Sie freiwillig oder privat krankenversichert sein, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser beträgt zzt. 8,1 % Dies aber jeweils nur bezogen auf den Rentenbetrag. Für andere Einkünfte ist die Rentenversicherung nicht zuständig. Weitere Hinweise finden Sie auch in diesem Merkblatt https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Und für Sie entsprechend Ihrer 'Rundumsituation' (also z.B. noch andere Einkünfte) verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen (oder einer anderen gesetzlichen) Krankenkasse.
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