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Rente auch bei Eheähnlichier Lebensgemeinschaft?

von gandi13.07.2007 | 16:13
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4 Antworten

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Frage: Wenn man 28 Jahre eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft geführt hat besteht ein Anspruch auf eine Rente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht nur dann, wenn im Zeitpunkt des Todes eines der Ehepartner eine rechtsgültige Ehe vorgelegen hat. Insofern ist hier der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ausgeschlossen.

3 Antworten

herteram 13.07.2007 | 16:33
Nachdem Sie 28 Jahre die Höhen und Tiefen einer Beziehung durchlebt haben, haben Sie ganz bestimmt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente!!!
Amadéam 13.07.2007 | 16:36
Wenn Sie Hinterbliebenenansprüche meinen, dann nein. Zusammenleben, auch wenn es 70 oder noch mehrere Jahre sein sollten, zieht eben nicht die selben rechtlichen Konsequenzen nach sich wie eine rechtsgültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Denken Sie da mal an das Erb- oder Unterhaltsrecht. Das Bestehen einer rechtsgültigen Ehe bis zum Tode gehört also zu den wichtigsten persönlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um nach dem Tode eines Partners eine Hinterbliebenenrente zu erhalten. Nix Trauschein = nix Hinterbliebenenrente Eigentlich ganz einfach!
Antoniusam 13.07.2007 | 17:22
Nein ! Wie wollte man das denn auch überhaupt nachweisen ? Da könnte ja jeder behaupten, dass er mit dem Verstorbenen eine "Lebengemeinschaft" geführt hat.
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