Ich gehe davon aus, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind.
Als solcher wird Ihre Rente grundsätzlich in voller Höhe auch ins Ausland überwiesen. Es gibt aber bestimmte Sachverhalte, bei denen sich bei einer Auslandszahlung Einschränkungen ergeben können. Ob ein solcher Sachverhalt bei Ihnen vorliegt, kann ohne genaue Kenntnis Ihres Falles nicht beurteilt werden.
Des Weiteren ist für Sie bei Aufenthalt im Ausland keine Erstattung Ihrer Rentenversicherungsbeiträge möglich, da Sie als Deutscher auch im Ausland zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt sind. Eine Beitragserstattung ist in der Rentenversicherung u. a. nur dann möglich, wenn man in Deutschland nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt ist.