Hallo B.T.,
mit der Türkei gibt es ein Sozialversicherungsabkommen.
Unter welchen genauen Bedingungen (ab welchem Alter, ggf. begrenzt oder nicht bezahlt bei weiterer Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland) die türkische Rente gezahlt werden kann, prüft und entscheidet der türkische Rententräger.