Hallo Oma Baerbel,
ob Ihre Rente in unveränderter Höhe ins Ausland gezahlt werden kann, klären Sie bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Sie können dort eine formlose Anfrage nach den Auswirkungen eines Verzugs in die USA stellen.
Allgemeine Informationen zum Verzug ins Ausland finden Sie auch hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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